Bevor Sie einen Gastro- oder Verpflegungsbetrieb eröffnen, müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde ein Patent beantragen. Zusätzlich sind Sie bei unserem Amt meldepflichtig.
Zu den Gastro- und Verpflegungsbetrieben zählen sowohl Restaurants und Cafés, als auch kleinere Betriebe wie Verpflegungsstände, Besenbeizen oder Festwirtschaften
Senden Sie uns das ausgefüllte Meldeformular für Gastrobetriebe.
Eine Bewilligung oder eine Abnahme ist nicht erforderlich. Falls Sie möchten, dass wir Ihren Betrieb vor der Eröffnung begutachten, nehmen Sie mit dem Lebensmittelinspektorat Kontakt auf.
Wichtig bei der Führung eines Verpflegungsbetriebes sind:
- gute Herstellungs- und Hygienepraxis
- korrekte Selbstkontrolle Ihrer Tätigkeiten
- Rückverfolgbarkeit der Produkte
- korrekte Kennzeichnung Ihrer Produkte und Mahlzeiten
- optimale Küchenhygiene
Zur «Guten Herstellungs- und Hygienepraxis» gehört die persönliche Hygiene aller Mitarbeitenden im Betrieb. Typische Prozesse wie Verarbeiten, Kühlen und Lagern von Lebensmitteln sollen so durchgeführt werden, dass mikrobiologische, chemische und physikalische Risiken minimiert werden.
Der Betrieb muss so eingerichtet, gereinigt sein und in Stand gehalten werden, dass hygienisches Arbeiten erleichtert wird.
Als Person, welche die Veranstaltung organisiert, sind Sie dafür verantwortlich:
- dass die Mitarbeitenden in Sachen Lebensmittelhygiene richtig geschult sind
- dass die Mitarbeitenden, entsprechend ihrer Tätigkeit, über den korrekten Umgang mit Lebensmitteln Bescheid wissen
- die Mitarbeitenden in ihrem Umgang mit Lebensmitteln zu beaufsichtigen
Findet der Anlass regelmässig statt, müssen Sie ihn mit dem Meldeformular für Gastrobetriebe bei uns anmelden.
Wichtige Merkblätter
In unseren Merkblättern haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
- Festwirtschaft (LMI 040)
- Selbstkontrolle (LMI 010)
- Vorgekochte Speisen (BIO 030)
- Umgang mit Geflügelfleisch (LMI 016)
- Richtig frittieren (LMI011)
- Konzept Jugendschutz (LMI 090)
- Abgabe alkoholischer Getränke (LMI030)
- Allergene im Offenverkauf (LMI 046)
- Korrekte Händehygiene (LMI 012)
- Ausscheider von Krankheitserregern (BIO 90)
- GSLI Planungshilfe Verpflegungsbetriebe
Verkauf von Lebensmitteln
Handeln und verkaufen Sie auch Lebensmittel? Dann beachten Sie bitte auch die Angaben auf der Seite Lebensmittel und Detailhandel.
Weitere Merkblätter und Formulare zum Thema
- Kennzeichnung Fleisch (LMI 015)
- Speisen mit rohen Eiern (LMI014)
- Lebensmittelhygiene (Bio 031)
- Verpflegung in Heimen - Risiko Noroviren (BIO 050)
- Selbstkontrolle Imker (LMI 020)
- Kennzeichnung von Honig (LMI 021)
- Selbstkontrollkonzept Detaillisten (LMI 050)
- Küchenhygiene (LMI018)
- Produktion in privaten Räumen (LMI 051)
- Online-Verkauf von Lebensmitteln (LMI047)
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025