Lebensmittel ernähren den menschlichen Körper. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) überwacht die Lebensmittelkette und vollzieht das schweizerische Lebensmittelrecht.
Gesetzgebung
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) vollzieht das Schweizer Lebensmittelrecht im Kanton St.Gallen.
Die Rechts- und Vollzugsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Lebensmittelinspektorat
Unser Lebensmittelinspektorat kontrolliert sämtliche Betriebe, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen zu tun haben. Im Kanton St.Gallen sind das rund 6000 Lebensmittelbetriebe und rund 5000 Primärproduktionsbetriebe. Die Inspektionen erfolgen unangemeldet, regelmässig und risikobasiert.
Häufige Fragen von Betrieben
Solche Betriebe sind meldepflichtig.
Senden Sie uns das ausgefüllte Meldeformular für Lebensmittelbetriebe / Betriebe mit Gebrauchsgegenständen oder für Gastrobetriebe.
Eine Abnahme oder eine Bewilligung ist im Regelfall nicht nötig.
Falls Sie möchten, dass wir Ihren Betrieb vor der Eröffnung für Sie begutachten, können Sie sich gerne bei uns melden.
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025