Logo Kanton St.Gallen

Trägerschaften und Leitungen benötigen für die Führung einer sozialpädagogischen Einrichtung eine Betriebsbewilligung des Amtes für Soziales.

Finanzierung

Die bewilligten Kinder- und Jugendeinrichtungen finanzieren sich in der Regel über die Tagestaxen der betreuten Kinder und Jugendlichen. Der Kanton beteiligt sich im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE an den Kosten.

Weitere Grundlagen

Der Kanton verfügt über weitere Richtlinien und Grundlagen, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Betriebsbewilligung regeln.

Bedarfsanalyse und Planungsbericht 2023 bis 2027

Als Grundlage für die Planung und Entwicklung des Angebots im Bereich der Dauerbetreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien erstellt der Kanton einen Planungsbericht. Die von der Hochschule Luzern durchgeführte Bedarfsanalyse macht Aussagen zu den bisherigen Entwicklungen und dem erwarteten Entwicklungsbedarf in den verschiedenen Angebotsbereichen:

Noch offene Fragen?

Abteilung Kinder und Jugend

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen