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Die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche brauchen
eine Bewilligung.
Das Amt für Soziales ist zuständig für die Bewilligung.

2 Gesetze regeln die Bewilligung:


Die Einrichtungen bekommen Geld für die Betreuung.
Dazu sagen wir: Tages·taxen.
Der Kanton St.Gallen bezahlt einen Teil von den Tages·taxen.

Noch offene Fragen?

Abteilung Kinder- und Jugend

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen