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Kinder brauchen besonderen Schutz.
Deshalb brauchen sie auch besondere Rechte.
Zum Beispiel das Recht,
• gesund und sicher aufzuwachsen.
• in die Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen.
• angehört und ernst genommen zu werden.

Seit 1989 gibt es die UN-Kinderrechts·konvention.
UN ist die Abkürzung für: Vereinte Nationen.
Auf Englisch heissen die Vereinten Nationen: United Nations.

Die UN ist eine internationale Organisation.
Oft sagen wir deshalb: UNO.
193 Länder gehören zur UNO.
Die UNO hat 3 Hauptziele:

  • Frieden auf der Welt
  • Schutz der Menschenrechte und der Kinderrechte
  • Zusammenarbeit der Länder

Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der UNO.

UN-Kinderrechts·konvention

Die UN-Kinderrechts·konvention regelt die Rechte der Kinder.
Die Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der Welt.
Ein Kind ist jede Person unter 18 Jahren.

Die Schweiz hat die UN-Kinderrechts·konvention 1997 unterschrieben.
Die Konvention ist wie ein Vertrag.
Das bedeutet:
Die Schweiz muss die Rechte der Kinder schützen.
Und die Schweiz muss die Rechte der Kinder umsetzen.
Die UN-Kinderrechts·konvention sagt:
Ein Kind ist eine eigen·ständige Person.
Das bedeutet:
Ein Kind hat eine eigene Meinung.
Und das Kind darf seine Meinung sagen.

Die UN-Kinderrechts·konvention hat 54 Artikel.
Die Artikel sind nach 4 Themen geordnet:

1. Das Recht auf Gleich·behandlung.
Jedes Kind wird gleich behandelt.
Egal, welche Hautfarbe das Kind hat.
Oder woher das Kind kommt.

2. Das Recht auf Schutz und Sicherheit.
Manchmal braucht es eine Schutz·massnahme.
Bei jeder Massnahme ist immer das Wohl vom Kind das Wichtigste.

3. Das Recht auf Leben und Entwicklung.
Jedes Kind bekommt Hilfe.
Zum Beispiel wenn es krank ist.
Und jedes Kind bekommt Schutz.

4. Das Recht, gehört zu werden und teilhaben zu können.
Alle Menschen sollen Kinder ernst nehmen.
Und alle Menschen sollen Kinder respektieren.
Kinder haben auch ein Recht auf Information.

Hier finden Sie verschiedene Versionen
der UN-Kinderrechts·konvention.
Die Versionen erklären die Konvention für Kinder.

Klicken oder tippen Sie hier auf einen Link:


Die Versionen sind in einer einfach verständlichen Sprache.

Noch offene Fragen?

Mirjam Schegg / Selina Rietmann

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen