Im Projekt EPAFF werden Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung bearbeitet. Ziel ist es, Kinder stärker zu fördern. Damit soll ihnen der Schulstart gelingen und die Schulen entlastet werden.
Was ist das Projekt EPAFF?

Im Projekt EPFF werden verschiedene Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung behandelt. Insbesondere wird geprüft, wie Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirksam gefördert werden können. Das Projekt wird in einer breit aufgestellten Projektorganisation erarbeitet. Darin sind Kanton, Gemeinden sowie Schulgemeinden vertreten.
Wieso braucht es EPAFF?

Hintergrund ist unter anderem, dass die Schulen beim Eintritt von Kindern oftmals mit fehlenden sozialen, sprachlichen oder weiteren Kompetenzen konfrontiert sind. Die damit verbundenen Herausforderungen wirken sich nicht nur auf die betroffenen Kinder selbst aus, sondern belasten das ganze System «Schule (bzw. Kindergarten)». Zudem ist die Zeit vor Schulbeginn sehr wertvoll. So werden zentrale Weichen für die Entwicklung der Kinder gestellt. Beim Schuleintritt ist bereits wichtige Zeit zur Förderung verstrichen.
Welche Massnahmen schlägt EPAFF vor?

EPAFF schlägt ein umfassendes Massnahmenpaket (in Form eines Gesetzes) aus den folgenden vier Elementen vor:
- Eine Angebotspflicht für Gemeinden für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und qualitativ adäquates Angebot der frühen Förderung;
- eine Konzeptpflicht für die Gemeinden zur Förderung der ganzheitlichen Betrachtung, der Vernetzung sowie der Abstimmung der Angebote innerhalb der Gemeinden;
- eine obligatorische Entwicklungsstanderhebung für alle Kinder im dritten Lebensjahr im Kanton;
- Besuchsempfehlungen bzw. (optionale) Besuchsobligatorien für Angebote der frühen Förderung auf Basis der Entwicklungsstanderhebung
Mit diesem Massnahmenpaket soll der Bereich der frühen Förderung wirksam weiterentwickelt und die sprachlichen, sozialen, motorischen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten der Kinder im Kanton St.Gallen nachhaltig verbessert werden – gerade auch im Hinblick auf einen gelingenden Schulstart.
Wie ist der aktuelle Stand von EPAFF?

Eine erste Vernehmlassung hat im Jahr 2024 stattgefunden. Dabei hat sich gezeigt, dass ein grosser Teil der politischen Parteien neben einer stärkeren Verbindlichkeit für die Gemeinden im Bereich der frühen Förderung auch mehr Verbindlichkeit für Familien fordert. Mit der obligatorischen Entwicklungsstanderhebung sowie den Besuchsempfehlungen bzw. (optionalen) Besuchsobligatorien wurden daher zwei neue Massnahmen in der Vorlage aufgenommen.
Aufgrund dieser substanziellen Anpassungen, läuft aktuell eine zweite Vernehmlassung bis zum 31. August 2025 (die Unterlagen sind hier verfügbar).
Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Der weitere Zeitplan ist aktuell wie folgt geplant:
- Ende 2025: Verarbeitung zweite Vernehmlassung und Zuleitung an den Kantonsrat
- Jahr 2026: Parlamentarischer Prozess und Referendum
- Ab 2027: Vollzugsbeginn (mit gewissen Übergangsfristen)
Noch offene Fragen?
Armando Bertozzi
Stv. Leiter Stab, Projektleiter EPAFF