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Die Fachstelle für Gleichstellung setzt sich ein für die Gleichstellung.
Und sie unterstützt Projekte zur Gleichstellung.

Gleichstellung bedeutet:
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
Sie haben die gleichen Möglichkeiten.
Und sie werden gleich behandelt.
Vielleicht fühlt sich jemand weder als Mann noch als Frau.
Auch diese Person hat die gleichen Rechte.
Gleichstellung gilt für alle Geschlechter.

Was macht die Fachstelle?

Die Fachstelle für Gleichstellung hat folgende Aufgaben:

  • Sie informiert.
    Es gibt verschiedene Angebote zur Gleichstellung.
    Die Fachstelle informiert über die Angebote.

  • Sie setzt sich ein.
    Die Fachstelle setzt sich ein für die Gleichstellung.
    Zum Beispiel
    • bei der Berufswahl.
      Damit Mädchen und Buben einen Beruf wählen
      unabhängig vom Geschlecht.
    • beim Wieder·einstieg in den Beruf
      nach der Geburt von einem Kind.
    • bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
      Damit Frauen und Männer Familien·arbeit und
      die Arbeit im Beruf gut miteinander verbinden können.
    • Die Fachstelle kämpft gegen sexuelle Gewalt
      gegen Frauen und Männer.


  • Sie macht aufmerksam auf das Gleichstellungs·gesetz.

  • Sie vernetzt.
    Verschiedene Organisationen setzen sich ein für die Gleichstellung.
    Die Fachstelle bringt die Organisationen zusammen.

  • Sie unterstützt.
    Gibt es ein Projekt zur Gleichstellung?
    Dann unterstützt die Fachstelle das Projekt.
    Zum Beispiel mit Wissen und mit Geld.

  • Sie tauscht sich aus mit anderen Fachstellen in der ganzen Schweiz.

Wieso braucht es die Fachstelle?

Die Gleichstellung von Frau und Mann steht in verschiedenen Gesetzen:

  • in der Verfassung der Schweiz
  • in der Verfassung vom Kanton St.Gallen
  • im Gleichstellungs·gesetz
    Die Abkürzung dafür ist: GlG.
    Das GlG gibt es seit 1996.

Das GlG gilt in der ganzen Schweiz.
Das Gesetz regelt die Gleichstellung von Frau und Mann
in der Arbeitswelt.
Zum Beispiel verlangt das Gesetz:
Frauen und Männer bekommen den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.

Der Kanton St.Gallen muss deshalb die Gleichstellung
im Kanton umsetzen.
Der Kanton hat dazu 2001 die Fachstelle für Gleichstellung gegründet.

Noch offene Fragen?

Rahel Fenini

Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen