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Die Verfassung fordert die Gleichstellung von Frau und Mann.
Gleichstellung bedeutet:
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
Sie haben die gleichen Möglichkeiten.
Und sie werden gleich behandelt.
Überall.
Zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt und im Berufsleben.

Arbeitswelt und Berufsleben

Gleichstellung im Berufsleben bedeutet:
Frauen und Männer können das Berufsleben selbst planen.
Und sie können die Berufsziele selbst bestimmen.
Das Geschlecht spielt keine Rolle am Arbeitsplatz.
Alle Menschen respektieren einander.
Niemand wird wegen des Geschlechts diskriminiert.

Und:
Frauen und Männer können auch das Berufsleben
und das Familien·leben besser verbinden.

Gleiche Chancen im Berufsleben

Die Fachstelle für Gleichstellung setzt sich ein
für die Gleichstellung im Berufsleben.
Und dass alle Menschen die gleichen Chancen haben.

Die Fachstelle setzt sich besonders ein

  • für gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  • für gleiche Möglichkeiten, eine Karriere zu machen.
  • für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • damit in Unternehmen Mitarbeitende aller Geschlechter arbeiten.
  • damit Mitarbeitende Beruf und Familie besser verbinden können.
  • damit die Betreuungs·arbeit gerecht verteilt ist auf alle Geschlechter.
  • damit die Kinder·betreuung weniger Geld kostet.

Das Gleichstellungs·gesetz

Das Gleichstellungs·gesetz gilt in der ganzen Schweiz.
Das Gesetz regelt die Gleichstellung von Frau und Mann
in der Arbeitswelt.

Zum Beispiel verlangt das Gesetz:

  • Frauen und Männer bekommen
    den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.
  • Der Betrieb muss sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindern.
  • Niemand darf am Arbeitsplatz wegen des Geschlechts
    diskriminiert werden.
  • Niemand darf eine andere Person anders behandeln,
    weil sie ein Kind bekommen hat.
    Oder wenn eine Person heiratet.
    Zum Beispiel:
    Eine Frau heiratet.
    Man denkt: Sie bekommt vielleicht bald ein Kind.
    Dann arbeitet die Frau weniger.
    Die Frau bekommt deshalb eine Beförderung nicht.

Das Amt für Soziales berät Betriebe bei Fragen
zum Gleichstellungs·gesetz.
Hier finden Sie das Beratungsangebot: Beratung

Das Amt für Soziales hat eine Info·broschüre
zum Gleichstellungs·gesetz gemacht.
Die Broschüre ist für Betriebe und für die Mitarbeitenden:
Info·broschüre zum Gleichstellungs·gesetz
Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.

Das Amt für Soziales organisiert Weiterbildungen
zum Gleichstellungs·gesetz.
Hier finden Sie mehr Informationen: 
Weiterbildungs·tage

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen