Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) vermittelt grundlegende Kompetenzen im persönlichen Lebenskontext. Die Rahmenbedingungen sind in der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und die Lerninhalte im eidgenössischen Rahmenlehrplan festgelegt.
Der Sportunterricht leitet dazu an, sich Sport- und Bewegungskultur zu erschliessen und fördert die ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung durch Sport und Bewegung.
Rechtliche Grundlagen
- Kantonales Reglement zum Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung für die 2-jährigen beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) vom 29.03.2021
- Kantonales Reglement zum Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung für die 3- und 4-jährigen beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 29.03.2021
Ansprechpersonen an Berufsfachschulen
Prüfungsdaten Qualifikationsverfahren
Wiederholung Qualifikationsverfahren für gewerblich-industrielle Berufe
Sie haben das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung nicht bestanden. Bitte melden Sie sich mit dem dafür bestimmten Formular an.
Formulare für Berufsfachschulen
- Meldeformular betreffend Sanktionen nach Art. 36 und 38 kant. BBV (sGS 231.11) / Unredlichkeit
- Meldeformular betreffend Sanktionen nach Art. 36 und 38 kant. BBV (sGS 231.11) / andere Vorfälle
- Meldung Fazit QV-ABU / Berichtsvorlage zum Qualifikationsverfahren
- Meldung Nachprüfung QV-ABU / Vorlage Liste Nachprüfungen QV-ABU (Schlussprüfung)
- Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG, SR 415.0) neues Fenster
- Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsverordnung, SpoFöV, SR 415.01) neues Fenster
- Rahmenlehrplan für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung (unter Lehrpläne) neues Fenster
Noch offene Fragen?
Serge Ludescher
Berufsfachschulberater
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Öffnungszeiten
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