Ein Nachteilsausgleich ist eine Massnahme im Bildungsbereich (Lehre), die Lernenden mit Behinderungen faire Bedingungen ermöglicht.
Er gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, indem Rahmenbedingungen (z.B. Zeitverlängerung, Hilfsmittel) angepasst werden, ohne die inhaltlichen Lern- oder Ausbildungsziele zu verändern.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn die Art der Behinderung die Ausübung des Berufs nicht verhindert oder massgeblich beeinträchtigt.
- Informationen zur Gesuchseinreichung
- Gesuch Nachteilsausgleich für die berufliche Grundbildung, Berufsmaturität BM 1, überbetrieblichen Kurse
- Gesuch Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren und/oder für die Teilprüfung/Teilprüfungen
- Gesuch Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung Berufsmaturität BM 1 / BM 2
- Gesuch Nachteilsausgleich für Bildungsgang Berufsmaturität BM 2
- Richtlinie Nachteilsausgleich für die Berücksichtigung von Behinderungen in der Berufsbildung (amtsinterner Neudruck vom 11.12.2023)
- Merkblatt Nachteilsausgleich
Das Gesuchformular Nachteilsausgleich während der Höheren Berufsbildung neues Fenster finden Sie auf der Seite Weiterbildung und Höhere Berufsbildung.
Zuständigkeiten
| Grundbildung | Qualifikationsverfahren | |
|---|---|---|
| Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und Schulbesuch im Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen |
| Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und ausserkantonaler Schulbesuch | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen |
| Genehmigung Lehrvertrag durch anderen Kanton und Schulbesuch im Kanton St.Gallen | ausserkantonales Berufsbildungsamt | ausserkantonales Berufsbildungsamt |
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Serge Ludescher
Leiter Schulische Bildung
