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Ein Nachteilsausgleich ist eine Massnahme im Bildungsbereich (Lehre), die Lernenden mit Behinderungen faire Bedingungen ermöglicht.

Er gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, indem Rahmenbedingungen (z.B. Zeitverlängerung, Hilfsmittel) angepasst werden, ohne die inhaltlichen Lern- oder Ausbildungsziele zu verändern.

Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn die Art der Behinderung die Ausübung des Berufs nicht verhindert oder massgeblich beeinträchtigt.

Das Gesuchformular Nachteilsausgleich während der Höheren Berufsbildung neues Fenster finden Sie auf der Seite Weiterbildung und Höhere Berufsbildung.

Zuständigkeiten

  Grundbildung Qualifikationsverfahren
Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und Schulbesuch im Kanton St.Gallen Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen
Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und ausserkantonaler Schulbesuch Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen
Genehmigung Lehrvertrag durch anderen Kanton und Schulbesuch im Kanton St.Gallen ausserkantonales Berufsbildungsamt ausserkantonales Berufsbildungsamt

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Serge Ludescher

Leiter Schulische Bildung