Gemäss Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung regelt das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen die Zuweisung der Lernenden an eine Berufsfachschule.
Falls der Unterricht im Kanton St.Gallen nicht angeboten wird, werden die Lernenden an eine Berufsfachschule in einem anderen Kanton zugewiesen.
Beschluss des Amtes für Berufsbildung über die Zuweisung der neuen Lernenden an die Berufsfachschulen
Im Beschluss über die Zuweisung der neuen Lernenden sind die Schulorte für jeden Beruf aufgeführt. Die Zuweisung erfolgt aufgrund des Standorts des Lehrbetriebs. Bei Lehrbetriebsverbunden ist der Wohnort der lernenden Person massgebend.
Klassenoptimierung
Zwecks Klassenoptimierung können einzelne Lernende und Absolvierende der Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BM 2) im Rahmen der flexiblen Berufsschulzuweisung einer benachbarten Berufsfachschule zugeteilt werden.
Bitte reichen Sie das Gesuch um Schulortswechsel mit dem Lehrvertrag direkt der zuständigen Ausbildungsberaterin bzw. dem zuständigen Ausbildungsberater ein:
Amt für Berufsbildung
Abteilung Lehraufsicht
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Gesuchsformular
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Karl Ammann
Berufsfachschulberater
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr