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Gemäss Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung regelt das Amt für Berufsbildung des Kantons St.Gallen die Zuweisung der Lernenden an eine Berufsfachschule.

Im Beschluss über die Zuweisung der neuen Lernenden an die Berufsfachschulen sind die Schulorte für jeden Beruf aufgeführt. Die Zuweisung erfolgt aufgrund des Standorts des Lehrbetriebs. Bei Lehrbetriebsverbunden ist der Wohnort der lernenden Person massgebend. Bei Berufen, die nicht im Kanton St.Gallen beschult werden, erfolgt eine Zuweisung der Lernenden an eine ausserkantonale Berufsfachschule.

Bitte reichen Sie das Gesuch um Schulortswechsel mit dem Lehrvertrag direkt der zuständigen Ausbildungsberaterin/dem zuständigen Ausbildungsberater ein.

Zwecks Klassenoptimierung können einzelne Lernende und Absolvierende der Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BM 2) im Rahmen der flexiblen Berufsschulzuweisung einer benachbarten Berufsfachschule zugeteilt werden.

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