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Die Zuweisung von Lernenden einer beruflichen Grundbildung sowie Absolvierenden der Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2) an eine Berufsfachschule erfolgt durch das Amt für Berufsbildung.

In der Regel richtet sich die Schulzuweisung nach dem Standort des Lehrbetriebs der lernenden Person beziehungsweise nach dem Wohnort von Absolvierenden der Berufsmaturität (BM 2). Bei Lehrbetriebsverbunden ist der Wohnort der lernenden Person ausschlaggebend. Gibt es im Kanton St.Gallen keinen passenden Schulstandort, werden die Lernenden einer ausserkantonalen Berufsfachschule zugewiesen.

Eine freie Wahl der Berufsfachschule seitens Lernenden und Lehrbetrieben ist nicht vorgesehen, kann aber mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen beantragt werden. Gesuche um Schulortswechsel sind zusammen mit dem Lehrvertrag direkt an die zuständigen Ausbildungsberatenden neues Fenster einzureichen.

Kurz vor Schulbeginn werden unter Berücksichtigung pädagogischer, wirtschaftlicher und geographischer Aspekte Klassenoptimierungen durch das Amt für Berufsbildung vorgenommen. Lernende einer beruflichen Grundbildung und Absolvierende der BM 2 können aufgrund der Optimierung einer anderen Berufsfachschule zugeteilt werden.

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Sandra Hartmann-Tremp

Berufsfachschulberaterin

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