Die Berufsmaturität ist eine erweiterte Allgemeinbildung, welche die berufliche Grundbildung ergänzt. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung ist integraler Bestandteil für den Berufsmaturitätsabschluss während der Lehre (BM 1) oder Voraussetzung für den Besuch der Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2).
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Serge Ludescher
Leiter Schulische Bildung
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