Haben Sie Ihren Führerausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Hier können Sie einen neuen Führerausweis beantragen.


Artikel 24f, Abs.2 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51; abgekürzt VZV):
Als Ersatz für einen verlorenen Ausweis darf ein neuer Lernfahr- oder Führerausweis nur bei schriftlich bestätigtem Verlust abgegeben werden. Wird der ersetzte Ausweis wieder aufgefunden, so muss er innert 14 Tagen der Behörde abgegeben werden. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt Artikel 24h, Abs. 2 und 3.
So gehen Sie vor
Füllen Sie das Formular Verlustanzeige von Ausweisen neues Fenster aus.
Besitzen Sie noch einen blauen Papierführerausweis? Wenn ja, füllen Sie zusätzlich das Formular Umtausch des blauen Führerausweises neues Fenster aus.
- Kopie ID, Pass oder Ausländerausweis
- ein aktuelles, farbiges Passfoto (bitte beachten Sie die Fotomustertafel neues Fenster).
Das Passfoto können Sie unter gewissen Voraussetzungen auch online einreichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Gesuch Verlustanzeige von Ausweisen neues Fenster.
Bitte senden Sie die kompletten Unterlagen an die untenstehende Adresse, damit wir Ihnen einen neuen Führerausweis zustellen können.
Senden Sie die Unterlagen bitte per Post oder E-Mail an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Fragen und Antworten
Die Kosten für die Neuausstellung eines Führerausweises betragen Fr. 30.–.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
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13.00 - 17.00 Uhr
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Erreichbarkeit
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Prüfhallen
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