Möchten Sie beruflich mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F Personen transportieren? Dazu benötigen Sie eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT).
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 25 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51;abgekürzt VZV).
Für den berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1, F benötigen Sie eine Bewilligung. Die Bewilligung wird mit dem Code 121 im Führerausweis eingetragen. In den Kategorien D oder D1 ist die Bewilligung enthalten.
Damit Sie Transporte mit Fahrzeugen der Kategorien C1, C, D1 oder D berufsmässig beruflich ausüben dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fähigkeitsausweis.
Berufsmässige Personentransporte mit Elektro-Rikschas bedürfen keiner Bewilligung, auch wenn die Elektro-Rikschas mit einem Führerausweis der Kategorie B oder der Spezialkategorie F geführt werden.
Fragen und Antworten
Die Bewilligung ist nicht erforderlich für die berufsmässige Beförderung von verletzten, kranken oder behinderten Personen in dazu eingerichteten und mit den besonderen Warnvorrichtungen ausgerüsteten Fahrzeugen.
Beispiele dafür sind:
- Feuerwehr
- Militärverwaltung
- Polizei
- Zivilschutz
Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. Während eines Jahres müssen Sie regelmässig ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie (B1, B, C1, C oder F) oder einer höheren Kategorie klaglos geführt haben. Ausgenommen sind Motorfahrzeuge der Kategorien A1 und A.
Besitzen Sie bereits den Führerausweis der Kategorie C, C1 (ohne 109), D1 (ohne 3.5t;106) oder D und haben die Zusatztheorieprüfung bestanden?
In diesem Fall müssen Sie keine Prüfung absolvieren. Sie erhalten die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, wenn Sie mindestens ein Jahr klaglose Fahrpraxis vorweisen können.
Die CZV Prüfung wird in fünf Teilen absolviert. Nach bestandener Zusatztheorie erhalten Sie die Zulassungskarte für die CZV-Prüfung. Nach der Ausstellung der Karte müssen Sie eine schriftliche Theorieprüfung CZV und zwei E-Prüfungen CZV absolvieren. Diese können Sie an einem unserer Theorieprüfungsstandorte ablegen. Für die Prüfung ist keine Anmeldung nötig, da diese nach dem open-door Prinzip funktioniert. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten stattfinden. Nehmen Sie die gelbe Zulassungskarte CVZ-Theorie sowie einen gültigen Ausweis (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) zur Prüfung mit.
Weitere diesbezügliche Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Nach bestandener praktischer Führerprüfung müssen Sie die letzten Teilprüfungen bei einer Kursanbieterin oder einem Kursanbieter der Prüfungsorganisation CZV absolvieren. Die praktische und mündliche Prüfung kann nicht beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt absolviert werden.
Nachdem Sie alle CZV Prüfungen bestanden haben, können Sie den Fähigkeitsausweis unter www.cambus.ch bestellen.
Führerausweisinhaberinnen und Führerausweisinhaber mit einem Ausweis im Kreditkartenformat, welche die Kategorie D1 3,5t mit Code 106 aufgrund des blauen Führerausweises der Kategorie B erhalten haben, müssen für die Berechtigung BPT-Bewilligung eine theoretische und praktische Prüfung (Code 121), eine praktische Prüfung (Code 122) bestehen oder die Unterkategorie D1 erwerben.
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