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Möchten Sie beruflich mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F Personen transportieren? Dazu benötigen Sie eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT).

Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 25 der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51;abgekürzt VZV).

Für den berufsmässigen Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1, F benötigen Sie eine Bewilligung. Die Bewilligung wird mit dem Code 121 im Führerausweis eingetragen. In den Kategorien D oder D1 ist die Bewilligung enthalten.

Damit Sie Transporte mit Fahrzeugen der Kategorien C1, C, D1 oder D berufsmässig beruflich ausüben dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fähigkeitsausweis.

Berufsmässige Personentransporte mit Elektro-Rikschas bedürfen keiner Bewilligung, auch wenn die Elektro-Rikschas mit einem Führerausweis der Kategorie B oder der Spezialkategorie F geführt werden.

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