Das Mindestalter für Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern oder E-Bikes beträgt grundsätzlich 14 Jahre.
Aus wichtigen Gründen, namentlich bei körperlichen Behinderungen oder wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels nach den örtlichen Verhältnissen ausgeschlossen oder nicht zumutbar ist, kann die kantonale Behörde den Führerausweis für Motorfahrräder oder E-Bikes vor Erreichung des 14. Altersjahrs aufgrund einer theoretischen Prüfung erteilen.
Für private Zwecke bzw. Fahrten wird keine Bewilligung erteilt.
Beurteilungskriterien
Die endgültige Prüfung der eingereichten Gesuche wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgenommen.
Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Zudem muss die oder der Jugendliche die Oberstufe besuchen. Ist dies der Fall, so fahren Sie bitte mit dem Punkt 2 weiter.
Ist ein Schulbus vorhanden, wird das Gesuch abgelehnt.
Sofern kein Schulbus vorhanden ist, können Sie mit dem Schritt «So gehen Sie vor» weiterfahren.
Ist keine öV-Verbindung vorhanden oder dessen Benützung unzumutbar, muss diesbezüglich ein Nachweis erbracht werden. Ist diese Voraussetzung gegeben, fahren Sie mit dem Schritt «So gehen Sie vor» weiter.
Falls ja, kann mit dem Schritt «So gehen Sie vor» weitergefahren werden. Andernfalls wird das Gesuch abgelehnt.
So gehen Sie vor
Überprüfen Sie, ob alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
- Angaben über den Standort der Schule (Schulgemeinde) und Häufigkeit der Fahrten
- Fahrstrecke (Länge, Höhenunterschiede, Beschaffenheit, Steigung, Winterdienst auf Nebenstrassen, fehlende Beleuchtung)
- Nachweis, dass kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist oder dessen Benützung nicht zugemutet werden kann
- schriftliche Zustimmung der Schulbehörde
- ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass die Verwendung eines Motorfahrrads oder E-Bikes aus medizinischen Gründen (Asthma, Muskelschwund, Gebrechen) unbedingt notwendig ist
Hinweis
Die Verwendung eines Fahrrads für den Schulweg gilt als zumutbar, wenn für die Fahrt in einer Richtung nicht mehr als 20 Minuten benötigt werden.
Senden Sie die vollständigen Unterlagen per Post an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Nach der Prüfung Ihres Gesuchs erhalten Sie, sofern die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, eine gelbe Zulassungskarte zur theoretischen Führerprüfung. Sämtliche Theorieprüfungen werden im Kanton St.Gallen nach dem «open door»-Prinzip durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier neues Fenster.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie den Führerausweis für die Kategorie M. Der Führerausweis für Motorfahrräder berechtigt zur Benützung jedes mit Vignette und Kontrollschild versehenen Motorfahrrads oder E-Bikes.
Diese Bewilligung gilt nur für den Schulweg.
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