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Das Mindestalter für Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern oder E-Bikes beträgt grundsätzlich 14 Jahre.

Aus wichtigen Gründen, namentlich bei körperlichen Behinderungen oder wenn die Verwendung eines anderen Verkehrsmittels nach den örtlichen Verhältnissen ausgeschlossen oder nicht zumutbar ist, kann die kantonale Behörde den Führerausweis für Motorfahrräder oder E-Bikes vor Erreichung des 14. Altersjahrs aufgrund einer theoretischen Prüfung erteilen.

Beurteilungskriterien

Die endgültige Prüfung der eingereichten Gesuche wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgenommen.

Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Zudem muss die oder der Jugendliche die Oberstufe besuchen. Ist dies der Fall, so fahren Sie bitte mit dem Punkt 2 weiter. 

So gehen Sie vor

Überprüfen Sie, ob alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Erteilung erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihren Antrag ablehnen.

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen


Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva(at)sg.ch.

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