Personen, die erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe (FAP).
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wird in dieser Zeit eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen wird. Es muss die komplette Führerprüfung wiederholt werden.
Informationen zu den Weiterbildungskursen während der Probezeit finden Sie unter http://www.2phasen.ch/.
Die Kosten für den Führerausweise auf Probe betragen Fr. 30.–.
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