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Sie besitzen einen Führerausweis auf Probe? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Personen, die erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe (FAP).  

Ebenfalls einen Führerausweis auf Probe erhalten Personen, die innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung eines ausländischen Führerausweises einen schweizerischen Führerausweis der Kategorie A oder B erwerben (oder hätten erwerben müssen). 

Sie besitzen somit einen befristeten Führerausweis. Das Enddatum Ihrer Probezeit finden Sie auf Ihrem Führerausweis unter dem Punkt 4b «Ablaufdatum».

Führerausweis

Sie müssen innerhalb des ersten Jahres den Weiterbildungskurs besuchen, sonst kann Sie die Polizei in einer Kontrolle büssen.

Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wird in dieser Zeit eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen wird. Es muss die komplette Führerprüfung wiederholt werden.

Informationen zu den Weiterbildungskursen während der Probezeit finden Sie unter http://www.2phasen.ch/.

Die Kosten für den Führerausweise auf Probe betragen Fr. 30.–.

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