Personen, die erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis auf Probe (FAP).
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Wer in dieser Zeit eine Widerhandlung begeht, die zum Entzug des Führerausweises führt, dem wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Nach dem zweiten Entzug verfällt der Führerausweis auf Probe. Es muss die komplette Führerprüfung wiederholt werden.
Informationen zu den Weiterbildungskursen während der Probezeit finden Sie unter http://www.2phasen.ch/.
Die Kosten für den Führerausweise auf Probe betragen Fr. 30.–.

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