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Wenn Sie Führerprüfungen im Militär absolviert haben, werden diese auf Ihrem Führerausweis vermerkt.

Militärische Fahrzeugführende, die ihre Ausbildung in der Armee absolvieren, erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung den zivilen Führerausweis mit den integrierten militärischen Fahrberechtigungen. Die bisher ausgebildeten militärischen Fahrzeugführenden behalten ihren rosa Ausweis, der weiterhin gültig bleibt.

Unbefristete militärische Fahrerlaubnisse berechtigen wie folgt zur Erteilung des zivilen Führerausweises:

Code Beschreibung militärische Fahrberechtigung (ab 1.1.2004) zivile Kategorie
910 Motorräder A
920E Anhänger leichte Motorwagen BE BE
930 Schwere Motorwagen C, C1, D1 (1), BPT
930E Anhänger schwere Motorwagen C, C1, D1 (1), CE,
C1E, D1E, BPT
931 Schwere Motorwagen bis 7,5 t Gesamtgewicht C1, D1 (1), BPT
931E Anhänger schwere Motorwagen bis 7,5 t Gesamtgewicht C1, C1E, D1 (1),
D1E, BPT

(1) Die Unterkategorie D1 und BPT kann erteilt werden, sofern die gesuchstellende Person die Anforderungen bezüglich Mindestalter und klagloser Fahrpraxis erfüllt.

 

Militärische Prüfungen, welche vor dem 1. Januar  2004 absolviert wurden: Details finden Sie unter «Weisungen betreffend Erteilung ziviler Ausweis nach bestandener militärischer Führerprüfung»

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