Wenn Sie Führerprüfungen im Militär absolviert haben, werden diese auf Ihrem Führerausweis vermerkt.
Militärische Fahrzeugführende, die ihre Ausbildung in der Armee absolvieren, erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung den zivilen Führerausweis mit den integrierten militärischen Fahrberechtigungen. Die bisher ausgebildeten militärischen Fahrzeugführenden behalten ihren rosa Ausweis, der weiterhin gültig bleibt.
Unbefristete militärische Fahrerlaubnisse berechtigen wie folgt zur Erteilung des zivilen Führerausweises:
Code | Beschreibung militärische Fahrberechtigung (ab 1.1.2004) | zivile Kategorie |
---|---|---|
910 | Motorräder | A |
920E | Anhänger leichte Motorwagen BE | BE |
930 | Schwere Motorwagen | C, C1, D1 (1), BPT |
930E | Anhänger schwere Motorwagen | C, C1, D1 (1), CE, C1E, D1E, BPT |
931 | Schwere Motorwagen bis 7,5 t Gesamtgewicht | C1, D1 (1), BPT |
931E | Anhänger schwere Motorwagen bis 7,5 t Gesamtgewicht | C1, C1E, D1 (1), D1E, BPT |
(1) Die Unterkategorie D1 und BPT kann erteilt werden, sofern die gesuchstellende Person die Anforderungen bezüglich Mindestalter und klagloser Fahrpraxis erfüllt.
Militärische Prüfungen, welche vor dem 1. Januar 2004 absolviert wurden: Details finden Sie unter «Weisungen betreffend Erteilung ziviler Ausweis nach bestandener militärischer Führerprüfung»
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