Personen mit Wohnsitz in einem nicht EU/EFTA-Land , die in der Schweiz berufsmässig Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 führen oder gewerbsmässigen Personentransport ausüben möchten, finden hier weitere Informationen.
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Führerausweises aus einem Nicht‑EU‑/Nicht‑EFTA‑Staat benötigen für das Führen von Motorfahrzeugen in der Schweiz einen Schweizer Führerausweis.
Rechtliche Grundlagen
Artikel 42 Abs. 3bis lit. b der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51; abgekürzt VZV):
Einen schweizerischen Führerausweis benötigen Personen mit einem gültigen Führerausweis, der nicht von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ausgestellt wurde, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D1 führen oder einer Bewilligung nach Artikel 25 bedürfen; ausgenommen ist das Zirkus- und Schaustellerpersonal.
So gehen Sie vor
Füllen Sie das Gesuchsformular für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises komplett aus.
Hinweis:
Lassen Sie auf dem Gesuch das Feld für den Sehtest leer. Sie müssen vorgängig keinen Sehtest machen. Ihr Sehvermögen wird bei der medizinischen Kontrolluntersuchung geprüft.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises neues Fenster
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung
- Grenzgängerbewilligung oder Bestätigung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit
- Ausländischer Führerausweis im Original
- Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung eines Arztes der Stufe 2
- bei einem Umtausch des CZV-Fähigkeitsausweises («Ausweis 95») aus einem nicht EU/EFTA-Staat ist zusätzlich eine Gleichwertigkeitsbestätigung vom ASTRA (Bundesamt für Strassen) erforderlich
Senden Sie die vollständigen Unterlagen per Post an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Sobald wir das Ergebnis der Kontrolluntersuchung erhalten haben und dieses Ihre Fahreignung bestätigt, erhalten Sie einen auf die Berufskategorien beschränkten schweizerischen Führerausweis.
Der Führerausweis ist befristet auf das Datum der nächsten Kontrolluntersuchung bzw. auf das Ablaufdatum des ausländischen Führerausweises. Das Ablaufdatum ist auf der Rückseite des schweizerischen Führerausweises eingetragen.
Fragen und Antworten
Die Kosten für die Änderung und Neuausstellung des Führerausweises betragen Fr. 80.–.
Die Kosten für die Änderung und Neuausstellung des Führerausweises betragen Fr. 30.–.
Für eine Erneuerung senden Sie uns bitte die aufgeführten Unterlagen zu.
Einzureichende Unterlagen:
- Gesuch um Umtausch eines auländischen Führerausweises neues Fenster
- Arbeitsvertrag oder Bestätigung
- Grenzgängerbewilligung oder Bestätigung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit
- Ausländischer Führerausweis im Original
- bei einem Umtausch des CZV-Fähigkeitsausweises («Ausweis 95») aus einem nicht EU/EFTA-Staat ist zusätzlich eine Gleichwertigkeitsbestätigung vom ASTRA (Bundesamt für Strassen) erforderlich
- Ergebnis der ärztlichen Kontrolluntersuchung eines Arztes der Stufe 2
Senden Sie die vollständigen Unterlagen per Post an:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
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