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Personen mit Wohnsitz in einem nicht EU/EFTA-Land , die in der Schweiz berufsmässig Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und/oder D1 führen oder gewerbsmässigen Personentransport ausüben möchten, finden hier weitere Informationen.

Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Führerausweises aus einem Nicht‑EU‑/Nicht‑EFTA‑Staat benötigen für das Führen von Motorfahrzeugen in der Schweiz einen Schweizer Führerausweis.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 42 Abs. 3bis lit. b der Verkehrszulassungsverordnung (SR 741.51; abgekürzt VZV):

Einen schweizerischen Führerausweis benötigen Personen mit einem gültigen Führerausweis, der nicht von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ausgestellt wurde, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D1 führen oder einer Bewilligung nach Artikel 25 bedürfen; ausgenommen ist das Zirkus- und Schaustellerpersonal.

So gehen Sie vor

Füllen Sie das Gesuchsformular für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises komplett aus.

Hinweis:

Lassen Sie auf dem Gesuch das Feld für den Sehtest leer.  Sie müssen vorgängig keinen Sehtest machen. Ihr Sehvermögen wird bei der medizinischen Kontrolluntersuchung geprüft.

Fragen und Antworten

Die Kosten für die Änderung und Neuausstellung des Führerausweises betragen Fr. 80.–.

Noch offene Fragen?

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva(at)sg.ch.

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