Wenn Sie sich ans Steuer eines Fahrzeugs setzen, brauchen Sie einen Führerausweis der entsprechenden Kategorie.

Umtausch eines blauen Führerausweises
Seit dem 1. April 2003 wird nur noch der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) ausgestellt. Um Ihren blauen Ausweis in einen neuen umtauschen zu lassen, verwenden Sie bitte dieses Formular:
Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung – nicht aber die Fahrberechtigung selber.
Adress- und Namenswechsel
Beim Wechsel des Namens, der Adresse (gilt nur für den blauen Führerausweis), des Heimatortes, der Kategorie oder der Auflage muss der Führerausweis neu ausgestellt werden. Für die Neuausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat verwenden Sie bitte dieses Formular:
Kategorien
Kategorien und Informationen zu Ihrem Führerausweis finden Sie unter http://www.fuehrerausweise.ch.
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