Wenn das Gewicht Ihres Motorfahrzeuges oder Ihres Anhängers geändert werden soll, müssen Sie sich beim Strassenverkehrsamt melden.
Auf Gesuch des Fahrzeughalters kann das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeuges oder eines Anhängers verändert werden, jedoch höchstens einmal jährlich oder anlässlich eines Halterwechsels. Die Gewichtsgarantien des Fahrzeugherstellers dürfen nicht überschritten werden.
Den Antrag Gewichtsänderung können Sie an folgende Adresse senden oder persönlich vorbeibringen:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Abteilung Prüfungen
Biderstr. 6
9015 Gallen
info.winkeln@sg.ch
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Biderstrasse 6
Postfach 445
9015 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
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13:00 - 17:00 Uhr
Telefonische
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