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Wenn das Gewicht Ihres Motorfahrzeugs oder Ihres Anhängers geändert werden soll, melden Sie sich bitte beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Auf Gesuch der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters kann das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers verändert werden, jedoch höchstens einmal jährlich oder anlässlich eines Halterinnen- oder Halterwechsels. Die Gewichtsgarantien der Fahrzeughersteller dürfen nicht überschritten werden. 

Den Antrag Gewichtsänderung können Sie an folgende Adresse senden oder persönlich vorbeibringen: 

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Abteilung Prüfungen
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen
info.winkeln@sg.ch

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen

Prüfstelle Winkeln
Biderstrasse 6
9015 St.Gallen

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Prüfstelle Winkeln

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