Interventionspiste Alpenrhein / Anschluss Bruggerhorn
km 84+ 300 bis km 84+ 900
- Auflagefirst: Mittwoch, 10. Dezember 2025 bis Donnerstag, 8. Januar 2026
- Auflageort: Gemeindeverwaltung St.Margrethen, Hauptstrasse 117, 9430 St.Margrethen
Büro Nr. 22, 2.OG
Rechtsmittel: Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG können während der Auflagefrist beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Ebenfalls stehen Ihnen hier die Unterlagen zum Projekt digital zur Verfügung. Nach Ablauf der Auflagefrist werden die Dokumente gelöscht. Als massgebende Unterlagen für ein Rechtmittel gelten die physisch aufgelegten Unterlagen bei der Gemeinde.
Einsprachen siehe Vermerk Rechtsmittel:
Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen Rechtsdienst
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
