Unsere öffentlichen Kläranlagen produzieren jährlich etwa 275'000 m3 ausgefaulten Klärschlamm. Dieser wird heute verbrannt, teilweise nach vorgängiger Trocknung.
Trotz Phosphor: Klärschlamm ist kein Dünger
Der anfallende Klärschlamm wird in Entwässerungs- und Trocknungsanlagen weiterverarbeitet. Dabei fallen jährlich etwa 11'500 Tonnen Trockensubstanz an. Ein Grossteil davon ist gesundheitsschädlich. Neben Schwermetallen, Krankheitserregern und organischen Schadstoffen enthält der Klärschlamm aber auch Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff.
In der Schweiz darf der Klärschlamm nicht mehr als Dünger verwendet werden. Im Kanton St.Gallen wird der Klärschlamm in Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen (48 %) verbrannt oder in Zementwerken (52%) als Brennstoff genutzt.
Im Klärschlamm sind grosse Mengen Phosphor gebunden, die heute nicht genutzt werden. Die neue Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) verlangt nun, dass spätestens ab dem 1. Januar 2026 der Phosphor im Abwasser zurückgewonnen werden muss. Im In- und Ausland laufen dazu Abklärungen.
Die St.Galler Regierung hat im Jahr 2012 einen Klärschlamm-Entsorgungsplan erlassen. Sie stellt fest, dass in unserem Kanton die Behandlung und Verwertung gesichert und gesetzeskonform abläuft (siehe PDF-Download Klärschlamm-Entsorgungsplan 2012).
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