Eine moderne Siedlungsentwässerung beschäftigt sich nicht nur mit dem Abtransport von verschmutztem Abwasser, sondern auch mit dem Umgang von nicht verschmutztem Abwasser. Wie das funktioniert, skizziert die Gemeinde in ihrem Generellen Entwässerungsplan (GEP).

3'000 Kilometer Kanalisationsleitungen sammeln das Abwasser
In schweizerischen Haushalten werden täglich pro Person etwa 142 Liter Trinkwasser verbraucht. Knapp 30 Prozent davon gehen allein auf das Konto der WC-Spülung. Zählt man den Wasserverbrauch von Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft dazu, so kommt man im Kanton St.Gallen auf einen Durchschnittswert von etwa 300 Liter Wasser pro Kopf und Tag.
Das verschmutzte Wasser summiert sich in unserem Kanton zusammen mit den über die Kanalisation abgeleiteten Niederschlägen auf Dächer, Strassen und Plätze auf jährlich rund 90 Mio. Kubikmeter Abwasser.
Über 3'000 Kilometer Kanalisationsleitungen leiten die Abwässer zu den heute 40 Kläranlagen. Rund 98 Prozent aller Haushaltungen in unserem Kanton entwässern in eine öffentliche Kläranlage.
Ein Genereller Entwässerungsplan ist ein modernes und nachhaltiges Führungsinstrument für die Gemeinde. Er zeigt unter anderem auf, wie mit verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser im Siedlungsgebiet umzugehen ist.
Ein wesentliches Element ist die Trennung von nicht verschmutztem (Regenwasser) und verschmutztem Abwasser. Durch Versickernlassen von nicht verschmutztem Abwasser wird versucht, den natürlichen Wasserkreislauf wiederherzustellen und die Abwasserreinigungsanlagen zu entlasten. Wenn die Versickerung nicht möglich ist, dann soll das Regenwasser in ein Gewässer geleitet werden.
Etwa zwei Prozent der St.Galler Haushalte sind derart abgelegen, dass ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage wirtschaftlich nicht zumutbar wäre. Sie besitzen entweder eine abflusslose Grube, deren Inhalt periodisch einer Kläranlage zugeführt wird, oder eine kleine, eigene Kläranlage.
In unserem Kanton sind etwa 400 solcher Kleinkläranlagen registriert.
Grössere Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Rindvieh- und Schweinebestand dürfen ihre eigenen, häuslichen Abwässer zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwerten.
- AFU001: Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen und -arealen (Zonen S)
- AFU002 Merkblatt Umweltschutz auf Baustellen .pdf
- AFU064: Zulassungsbedingungen für Kleinkläranlagen
- FM132: Protokoll Grundwasserspiegelbeobachtung
- FM159 - Untersuchungsrapport für Kleinkläranlagen
- AFU173: Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten
- AFU197: Entwässerung von Kunststoffrasenplätzen
- AWE002: Bestattung von Kremationsasche ausserhalb von Friedhöfen
- AWE 184: Regenwasserentsorgung
- Versickerung und Retention von Niederschlagswasser im Liegenschaftsbereich
- Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter (Aqua & Gas Nr. 4/2019)
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Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen