Die Gewässerschutzgesetzgebung verlangt, dass gewisse Kläranlagen auch Mikroverunreinigungen aus dem Wasser entfernen können. In unserem Kanton müssen deshalb elf Kläranlagen aufrüsten. Die Umsetzung läuft.
Die Umsetzung hat begonnen
Bei der Kläranlage Altenrhein ist die neue Reinigungsstufe seit September 2019 in Betrieb. Im Herbst 2021erfolgte die Inbetriebnahme der Anlage der ARA Flawil-Oberglatt sowie der gemeinsamen Anlage der ARA Steinach-Morgental und der ARA St.Gallen-Hofen.
Anlagen an der Thur
Entlang der Thur befinden sich viele, häufig kleinere Kläranlagen, die ihr gereinigtes Abwasser in den Fluss einleiten. Eine kantonale Studie hat gezeigt, dass die beiden Kläranlagen in Flawil und Wil bezüglich der Elimination von Mikroverunreinigungen aufrüsten müssen. Bei der Kläranlage in Flawil ist die Inbetriebnahme der Eliminationsstufe bereits erfolgt. In der Region Wil besteht die Absicht, eine neue Kläranlage mit Eliminationsstufe für die Gemeinden Wil, Uzwil, Jonschwil und Zuzwil zu bauen (siehe nachfolgender Link).
Mikroverunreinigungen sind organische Spurenstoffe, die in sehr tiefen Konzentrationen in Gewässern vorkommen. Bereits kleinste Mengen können auf Wasserlebewesen schädlich wirken. Im Trinkwasser sind sie ohnehin unerwünscht.
In der Schweiz sind über 30'000 solcher Stoffe in unzähligen Produkten im täglichen Gebrauch. Zu diesen Stoffen gehören Rückstände von Medikamenten, Inhaltsstoffe in Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Körperpflegeprodukten oder Industriechemikalien, Materialschutzmittel und Pestizide gegen unerwünschte Pflanzen, Insekten oder Pilze.
Viele Mikroverunreinigungen gelangen mit dem Abwasser aus privaten Haushalten und aus der Industrie zur Kläranlage.
Mikroverunreinigungen entfernt man aus dem Abwasser mit zusätzlichen Reinigungsverfahren, bei denen Aktivkohle oder Ozon oder auch eine Kombination von beidem eingesetzt wird.
In der Gewässerschutz-Verordnung (Anhang 3.1, Ziffer 2) ist geregelt, welche Kläranlagen Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen treffen müssen.
- Kläranlagen ab 80'000 angeschlossenen Einwohnern (Eang)
- Kläranlagen ab 24'000 Eang im Einzugsgebiet von Seen
- Anlagen ab 8'000 Eang mit schlechtem Vorfluter (Abwasseranteil mehr als 10 Prozent). In diesem Fall muss der Kanton im betroffenen Einzugsgebiet in einer kantonalen Planung festlegen, welche ARA Massnahmen treffen müssen.
In unserem Kanton sind heute zehn Kläranlagen betroffen. Es sind die Kläranlagen Thal-Altenrhein, Au-Rosenbergsau, Altstätten, Buchs, Rapperswil-Jona, Wil, Flawil-Oberglatt, St.Gallen-Au, St.Gallen-Hofen und Steinach-Morgental.
Eine weitere Anlage (Schmerikon-Obersee) wird in einigen Jahren ebenfalls betroffen sein, wenn die Zahl der angeschlossenen Einwohner die Schwelle von 24'000 überschreitet.
Vorbehalten bleiben weitere Ausbauten im Rahmen der parlamentarischen Motion (20.4262).
Die Kosten für den Ausbau der elf Kläranlagen im Kanton St.Gallen zur Elimination von Mikroverunreinigungen belaufen sich auf etwa 150 Millionen Franken. Drei Viertel der Investitionskosten werden vom Bund subventioniert. Damit der Bund diese Subventionen auszahlen kann, müssen die Inhaber aller Kläranlagen für jeden angeschlossenen Einwohner neun Franken im Jahr bezahlen.
- Planung Ausbau zur Elimination von Mikroverunreinigungen
- Stand Umsetzung Elimination von Mikroverunreinigungen im Kanton St.Gallen
- Finanzierungsrichtlinie: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Planungs- und Bewilligungsverfahren
- Mikroverunreinigungen in ARA-Abläufen – Bericht zur Messkampagne 2016
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen