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Das Mountainbiking erfreut sich zunehmender Beliebtheit, so auch im Wald. Dort ist es nur auf öffentlichen Strassen und Wegen erlaubt, nicht aber auf Trampelpfaden quer durch den Waldbestand.

Ein illegaler Biketrail quer durch den Wald
Ein illegaler Biketrail quer durch den Wald

Biken im Wald

Biken im Wald ist gemäss Waldgesetz nur auf klassierten Strassen und Wegen erlaubt, in der Regel auch auf Wanderwegen. Ein Waldweg ist dann klassiert, wenn er im Gemeindestrassenplan der Gemeinde entsprechend taxiert wurde. Auf der Internetseite geoportal.ch kann nachgeschaut werden, welche Waldstrassen und -wege klassiert sind. Sie sind farbig markiert. Das Befahren von nichtklassierten, schmalen Trails und Wege quer durch den Wald ist illegal. Unklassierte, private Wege dürfen nur dann befahren werden, wenn sie mehr als zwei Meter breit sind. Aufgrund dieser Rechtslage hat die einzelne Velofahrerin oder der einzelne Velofahrer aufgrund der gesamten Umstände zu entscheiden, ob ein Weg für sie oder ihn nicht geeignet oder offensichtlich nicht bestimmt ist.

Eine Richtlinie, herausgegeben durch die Verkehrsdirektorenkonferenz, besagt, dass erst bei Wegen mit einer Breite über zwei Meter ein gefahrloses Kreuzen (Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger) möglich ist. 

Im Wald in der Waldregion 1 St.Gallen gibt es ganz wenige ausgeschilderte Bikewege, Trails sind noch seltener. Einzig in der Stadt St.Gallen hat es eine offiziell bewilligte Downhillstrecke. (Waldegg-Trail)