Die Waldentwicklungsplanung wurde nach 20 Jahren überprüft und überarbeitet. Neu wird ein kantonaler WEP mit regionalen Inhalten erarbeitet, daher auch der Name St.Galler Waldentwicklungsplan (St.Galler WEP). In den Jahren 2025 bis 2027 wird der St.Galler Waldentwicklungsplan im Rahmen der neuen Richtlinien erarbeitet.
Richtlinien St.Galler Waldentwicklungsplan
Die Richtlinien (Erlass März 2025) geben den Rahmen für die Erarbeitung des St.Galler WEP vor. Sie umfassen die Schnittstelle Wald- und Raumplanung, Ziele des Waldentwicklungsplans, Aufbau, Anwendung, Erarbeitungs- und Anpassungsprozess des Waldentwicklungsplans und zeigen den rechtlichen Rahmen auf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Waldentwicklungsplan (WEP) ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument, das Waldfunktionen und Entwicklungsziele eines Gebietes langfristig festlegt und verschiedene Nutzungsinteressen abwägt. Er ist eine wichtige Grundlage für die räumliche Lenkung der verschiedenen Ansprüche an den Wald sowie für die Beratung und Förderung im Rahmen der Pflege und Nutzung des Waldes. Anwendung findet der WEP in (forst-) rechtlichen Belangen, beispielsweise im Umgang mit Bauten und Anlagen im Wald sowie bei Veranstaltungen im Lebensraum. Er unterstützt die Priorisierung von Projekten im Wald und dient der Koordination mit der Raumplanung und weiteren Schnittstellen.
Der WEP ist eine behördenverbindliche Grundlage für die kantonalen und kommunalen Behörden und Verwaltungen. Er dient der Waldeigentümerschaft sowie weiteren Interessensgruppen als Orientierungshilfe.
Die Flughöhe des WEP wird erhöht. So werden neu Grundsätze pro Thema festgelegt, die über den ganzen Kanton gleich gelten. Damit wird der WEP auf die raumplanstufe des kantonalen Richtplan angehoben und soll unter anderem zur Lenkung der Waldentwicklung dienen. Es werden mit dem WEP keine spezifischen Vorhaben abgehandelt, sondern aufgezeigt, wo mögliche Entwicklungen aus planerischer Sicht sinnvoll oder zu verhindern sind. Ob ein Vorhaben zulässig ist oder nicht, wird also erst bei konkretem Vorhaben in der Umsetzung entschieden.
Der WEP entsteht in einem mehrstufigen Mitwirkungsprozess, der verschiedene Anspruchsgruppen je nach Rolle einbezieht:
- In Arbeitsgruppensitzungen erarbeiten Schlüsselakteure gemeinsam Inhalte des WEP.
- Bei regionalen und kantonalen Mitwirkungsveranstaltungen werden Entwürfe vorgestellt und Rückmeldungen aus einem grösseren Kreis aufgenommen.
- In der Vernehmlassung prüfen Behörden und wichtige Anspruchsgruppen den WEP und geben schriftliche Rückmeldung.
- Während der öffentlichen Auflage kann die breite Bevölkerung den Plan einsehen und Stellung nehmen.
Dieser abgestufte Prozess stellt Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Planungsinhalte sicher. Neben Informationsvermittlung soll zudem ein Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen ermöglicht werden.
Die bestehenden regionalen WEP bleiben bis zum Erlass des St.Galler WEP in Kraft. Mit dem Erlass des neuen WEP werden die bisherigen WEP aufgehoben.
Das Projekt «Erarbeitung St.Galler Waldentwicklungsplan» dauert von 2025 bis 2027. Der neue St.Galler WEP soll im Mai 2027 erlassen werden.
Im Newsletter des Kantonsforstamtes wird bei Neuigkeiten über die Erarbeitung des WEP informiert.
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Corina Thurnheer
MSc ETH Umwelt-Natw.
Forstingenieurin