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Moderhinke ist eine schmerzhafte Klauenerkrankung bei Schafen, verursacht durch das Bakterium Dichelobacter nodosus. Es lebt im Klauenhorn, wird von Tier zu Tier übertragen und kann bei geeigneten Verhältnissen auf Wiesen und in der Umgebung bis zu vier Wochen infektiös bleiben. Im Klauenhorn bleibt es ohne Behandlung dauerhaft ansteckend.

Schafe

Wie können Sie Moderhinke erkennen?

Betroffene Tiere lahmen und grasen typischerweise auf den Vorderknien ruhend oder liegend. Häufig folgen Abmagerung und Milchleistungsrückgang.

Die 4 Säulen der Klauenpflege

1. Klauenpflege

Piktogramm Schaf

Vorsichtiger Klauenschnitt

Loses Horn entfernen

2. Klauenbad

Wanne

Vorreinigendes Bad

Desinfizierendes Bad

Abtrocknen

3. Ausmerzung

Ausmerzung

Tiere mit langsamem Heilungsverlauf

4. Biosicherheit

Schaf mit Maske

Tupferproben gemäss Probenehmer

Schutz vor Reinfektion

Augen auf beim Kauf

Nationale Moderhinkebekämpfung ab dem 1. Oktober 2024

Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite Bekämpfung der Moderhinke. Ziel ist es, dass nach 5 Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt. Um die Bekämpfung erfolgreich zu führen, sind Schafhalterinnen und Schafhalter jetzt schon aufgerufen, ihre Tiere in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) korrekt zu melden und auf Ihre Biosicherheit zu achten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch oder hier.

Sanierungstipps finden Sie hier.

Rechtsgrundlage und Impfverbot

Am 1. Juni 2024 sind die ersten Artikel der Tierseuchenverordnung (TSV) zur Moderhinke in Kraft getreten. Sie sehen namentlich ein Impfverbot für Moderhinke vor, da die Impfung die Symptome unterdrückt, ohne aber den Krankheitserreger zu eliminieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratung Moderhinkesanierung

Sollten Sie als Schafhalterin oder Schafhalter Unterstützung bei der Sanierung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an die Beratungsstelle des Landwirtschaftlichen Zentrums SG in Salez zu wenden.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025