Moderhinke ist eine schmerzhafte und ansteckende Klauenerkrankung bei Schafen, verursacht durch das Bakterium Dichelobacter nodosus. Das Bakterium lebt im Klauenhorn und kann bis zu vier Wochen in der Umgebung infektiös bleiben.
Nationale Moderhinkebekämpfung
Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite koordinierte Bekämpfung der Moderhinke. In den nächsten 5 Jahren werden jeweils zwischen 1. Oktober und 31. März alle Schafhaltungen auf das Bakterium untersucht. Schafhalterinnen und Schafhalter mit positiv getesteten Herden müssen ihre Herden sanieren. Ziel ist es, dass nach 5 Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt.
Gesetzliche Grundlage für die Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke: AS 2021 219 Tierseuchenverordnung (TSV) | Fedlex (admin.ch)
Weitere Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch oder hier.
Beratung Moderhinkebekämpfung
Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG) Salez
Unser Team berät Sie rund um die Moderhinkebekämpfung
Umsetzung des Moderhinkebekämpfungprogramms
Jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März (Untersuchungsperiode) werden alle Schafhaltungen auf Moderhinke untersucht. Die erste Untersuchungsperiode startet am 1. Oktober 2024 und endet am 31. März 2025
Die Sanierung liegt in der Verantwortung der Schafhalter. Es wird empfohlen, 1 – 2 Klauenbäder pro Woche durchzuführen. Wichtige Informationen und Tipps zum praktischen Vorgehen finden Sie in Merkblatt 1.
Jeder Betrieb wird in der ersten Untersuchungsperiode beprobt/getupfert. Abhängig vom Ergebnis erhält der Betrieb den Status „frei“, „gesperrt“ oder „nicht getestet“.
Grundsätzlich dürfen nur noch Tiere aus Tierhaltungen mit dem Status «frei» in andere Tierhaltungen verbracht werden. Dies gilt auch für Wanderherden, Märkte und Ausstellungen und für die Sömmerung.
Häufig gestellte Fragen
Für die Sanierung dürfen nur zugelassene Klauenbadmittel eingesetzt werden. In der Schweiz zugelassen und nachgewiesenermassen wirksam ist DESINTEC® Hoofcare Special D. Mit diesem Produkt muss während der Sanierung gebadet werden. Die Bäder sind umweltverträglich und können einfach über den Mist entsorgt werden.
Bei einem positiven Ergebnis der Probenahme wird eine Sperre 1. Grades verhängt und der Status in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) als „gesperrt“ angezeigt. Diese Sperre verhindert die Verschleppung der Moderhinke in andere Tierhaltungen. Der einzige erlaubte Tierverkehr ist das Verbringen von Tieren zur direkten Schlachtung. Um die Sperrung aufzulösen, muss die Herde saniert werden und erneut beprobt werden.
Nein. Schafhalter müssen sich für die Beprobung bei ihrem zugeteilten Probenehmer melden und einen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten des zuständigen Probenehmers werden Ihnen vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) per E-Mail mitgeteilt.
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen oder weitere Fragen zur Probenahme haben, kontaktieren Sie direkt das AVSV.
058 229 28 00
info.avsv@sg.ch
Die Impfung gegen die Moderhinke ist seit 1. Juni 2024 verboten. Die Impfung schützt nicht vor der Infektion und erschwert die risikobasierte Beprobung. Somit wird die vollständige Sanierung einer Herde unnötig verzögert.
Probenahme/Vollzug
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV)
Sie sind moderhinkefrei? Dann melden Sie sich für die Probenahme an. Die ersten beiden Proben sind kostenlos.
Kurse und Veranstaltungen
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