Moderhinke ist eine schmerzhafte und ansteckende Klauenerkrankung bei Schafen, verursacht durch das Bakterium Dichelobacter nodosus. Das Bakterium lebt im Klauenhorn und kann bis zu vier Wochen in der Umgebung infektiös bleiben.

Nationale Moderhinkebekämpfung
Am 1. Oktober 2024 beginnt die schweizweite koordinierte Bekämpfung der Moderhinke. In den nächsten 5 Jahren werden jeweils zwischen 1. Oktober und 31. März alle Schafhaltungen auf das Bakterium untersucht. Schafhalterinnen und Schafhalter mit positiv getesteten Herden müssen ihre Herden sanieren. Ziel ist es, dass nach 5 Jahren die Moderhinke in der Schweiz nur noch in weniger als 1% aller Schafhaltungen vorkommt.
Gesetzliche Grundlage für die Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke: AS 2021 219 Tierseuchenverordnung (TSV) | Fedlex (admin.ch) neues Fenster
Weitere Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch oder hier neues Fenster.
Die Moderhinkebekämpfung liegt in der Verantwortung der Schafhalter. Wichtige Informationen und Tipps zum praktischen Vorgehen finden Sie im ersten Merkblatt.
Jeder Betrieb wird in der ersten Untersuchungsperiode beprobt/getupfert. Abhängig vom Ergebnis erhält der Betrieb den Status „frei“ oder „gesperrt“.
Uneingeschränkter Tierverkehr ist nur in als ‚frei‘ eingestuften Beständen zulässig. In gesperrten Beständen ist der Tierverkehr beschränkt, um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.
Umsetzung des Moderhinkebekämpfungprogramms
Jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März (Untersuchungsperiode) werden alle Schafhaltungen auf Moderhinke untersucht.
Häufig gestellte Fragen
Bei einem positiven Ergebnis der Probenahme wird eine Sperre 1. Grades verhängt und der Status in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) als „gesperrt“ angezeigt. Diese Sperre verhindert die Verschleppung der Moderhinke in andere Tierhaltungen. Der einzige erlaubte Tierverkehr ist das Verbringen von Tieren zur direkten Schlachtung. Um die Sperrung aufzulösen, muss die Herde saniert werden und erneut beprobt werden.
Nein. Schafhalter müssen sich für die Beprobung bei ihrem zugeteilten Probenehmer melden und einen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten des zuständigen Probenehmers werden Ihnen vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) per E-Mail mitgeteilt.
Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen oder weitere Fragen zur Probenahme haben, kontaktieren Sie direkt das AVSV.
058 229 28 00
info.avsv@sg.ch
Die Impfung gegen die Moderhinke ist seit 1. Juni 2024 verboten. Die Impfung schützt nicht vor der Infektion und erschwert die risikobasierte Beprobung. Somit wird die vollständige Sanierung einer Herde unnötig verzögert.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen übernimmt die Kosten der ersten Beprobung (Probenehmer- und Laborkosten). Falls die Probe positiv ausfällt, übernimmt das AVSV ebenfalls die Kosten der ersten Nachbeprobung.
Die Teilnahme am nationalen Bekämpfungsprogramm kostet Schafhaltende 30 Franken bis zu 10 Tieren, maximal jedoch 90 Franken pro Schafherde.
Alpvermittlung für Schafe und Ziegen

Die Beratungsstelle Kleinvieh/Herdenschutz LZSG bietet Bauern und Alpverantwortlichen eine Online-Plattform zur Vermittlung von Schafen und Ziegen für die Sömmerung. Diese Dienstleistung wurde im Rahmen des nationalen Moderhinkebekämpfungsprogramms entwickelt, um allen Bestössern – unabhängig vom Moderhinkestatus – die Sömmerung zu ermöglichen. Bestösser und Alpverantwortliche können hier Tiere und Alpplätze suchen oder anbieten.
Klicken Sie auf den Link oder scannen Sie den QR-Code, um direkt zur Alpvermittlung für Schafe und Ziegen des Kanton St. Gallen zu gelangen.
Probenahme/Vollzug
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV)
Sie sind moderhinkefrei? Dann melden Sie sich für die Probenahme an. Die ersten beiden Proben sind kostenlos.
Beratung Moderhinkebekämpfung
Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG) Salez
Unser Team berät Sie rund um die Moderhinkebekämpfung
Kurse und Veranstaltungen
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