Logo Kanton St.Gallen

Die Aviäre Influenza gilt als eine hochansteckende Seuche, bei welcher alle Vögel als empfänglich gelten. Vögel, welche von der Krankheit befallen werden, bekommen meist Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Oft endet der Verlauf der Erkrankung tödlich.

Hühnerstall

Wie können Sie die Vogelgrippe Erkennen?

An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen. (BLV)

Was Sie als Geflügelhaltende tun können

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Dazu gehören übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem beim Landwirtschaftsamt registrieren lassen.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winter vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Das BLV empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.

Registrierungspflicht

Alle Geflügelhaltungen müssen beim Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen gemeldet sein. Geflügelhaltende, welche noch nicht registiert sind, müssen sich umgehend beim Landwirtschaftsamt melden. Sie können das Anmeldeformular des Landwirtschaftsamt gleich online ausfüllen und via E-Mail an tiere-sg@sg.ch senden. Das Merkblatt bietet eine zusätzliche Übersicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen.

Landwirtschaftsamt
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen
+41 58 229 34 90

Tote Wildvögel

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Ein abzuklärender Wildvogelfund liegt vor, wenn an einem Fundort innerhalb von 24 Stunden ein Schwan, zwei oder mehr Wasser- oder Greifvögel oder fünf oder mehr andere Wildvögel tot oder krank aufgefunden werden. In diesem Fall soll die zuständige Wildhut oder der Veterinärdienst informiert werden.

Die Einteilung der Wildhut nach Gemeinden finden Sie auf der Homepage des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei oder hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der BLV-Seite www.blv.admin.ch oder hier.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025