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Die Vogelgrippe (hochpathogene aviäre Influenza, H5N1) ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Seuche, bei welcher alle Vögel als empfänglich gelten. Vögel erkranken meist schwer, oft endet der Verlauf der Erkrankung tödlich.

Hühnerstall

Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Wasser- und Wildvögel, aber auch Hausgeflügel betreffen kann. Sie verläuft v.a. bei Hausgeflügel mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Das Virus wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, aber auch indirekt über kontaminierte Gegenstände oder Aerosole übertragen. Das wirksamste Mittel zur Vorbeugung ist die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen, insbesondere das Verhindern von Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Regelmässige Beobachtung der Tiere und eine frühzeitige Meldung von auffälligen Symptomen tragen wesentlich zur Eindämmung der Erkrankung bei.

An Vogelgrippe erkranktes Geflügel hat v.a. Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind häufig keine oder nur leichte Symptome zu erkennen.

Ausführlichere Angaben zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter Vogelgrippe beim Tier neues Fenster sowie unter Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut neues Fenster

Aktuelle Lage und Massnahmen

Am 21.11.2025 wurde Vogelgrippe bei mehreren verendeten gehaltenen Wildvögeln im Ententeich des Stadtweihers in Wil SG neues Fenster festgestellt. Die Tierhaltung wurde umgehend saniert. Die daraufhin angeordneten lokalen und regionalen Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen (= „Vogelgrippe-Zonen“) werden am 16.12.2025 um 12.00 Uhr aufgehoben.

Die Umsetzung der oben genannten Massnahmen wird sämtlichen Tierhalterinnen und Tierhaltern unabhängig der Grösse der Tierhaltung schwer empfohlen. Im Falle eines Eintrags von Vogelgrippe in Tierhaltungen darf nicht bezüglich der Grösse oder der Art einer Tierhaltung unterschieden werden – der Nachweis von Vogelgrippe in Hobbytierhaltungen sowie in kleinen Beständen führt ebenfalls zur vollumfänglichen Sanierung und zu einschneidenden Massnahmen, insbesondere auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Umgebung.

Erhöhte Wachsamkeit und Früherkennung in Geflügelhaltungen

Die Geflügelhalterinnen und -halter tragen eine entscheidende Verantwortung für die frühe Erkennung der Krankheit. Sie sollten ihre Tiere aufmerksam beobachten und bei verdächtigen Anzeichen sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Atemprobleme, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können auf eine Infektion hindeuten. Bei Wasservögeln fallen die Symptome oft milder aus oder fehlen ganz – umso wichtiger ist eine besonders wachsame Beobachtung.

Registrierungspflicht

Damit die entsprechenden Informationen die Tierhalter auch wirklich erreichen und damit gegebenenfalls Massnahmen im Seuchenfall ergriffen werden können, müssen alle Geflügelhaltungen (inkl. Kleinhaltungen und Hobbyhaltungen) im Kanton beim Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen gemeldet sein. Geflügelhaltende, welche noch nicht registriert sind, müssen sich umgehend beim Landwirtschaftsamt melden. Sie können das Anmeldeformular neues Fenster des Landwirtschaftsamt online ausfüllen und via E-Mail an tiere-sg@sg.ch senden. Das Merkblatt neues Fenster bietet eine zusätzliche Übersicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen.

Landwirtschaftsamt neues Fenster
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen
+41 58 229 34 90

Tote Wildvögel

Tot aufgefundene Wildvögel sollten generell nicht berührt werden. In diesem Fall soll die zuständige Wildhut informiert werden. Die Einteilung der Wildhut nach Gemeinden finden Sie auf folgender Seite: Zuständigkeiten Wildhüter Fischereiaufseher nach Gemeinden 2023. neues Fenster

Vogelgrippe:

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter Vogelgrippe beim Tier neues Fenster sowie unter Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut neues Fenster.

 

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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2025, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2025
- Stephanstag, 26. Dezember 2025
- Silvester, 31. Dezember 2025, Nachmittag
- Neujahrstag, 1. Januar 2026
- Berchtoldstag, 2. Januar 2026