Die Vogelgrippe (hochpathogene aviäre Influenza, H5N1) ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Seuche, bei welcher alle Vögel als empfänglich gelten. Vögel erkranken meist schwer, oft endet der Verlauf der Erkrankung tödlich.
Für die breite Bevölkerung besteht keine Gefahr. Auch können z.B. Fleisch und Eier von Hühnern weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Alle Geflügelhaltenden sind aufgerufen, die verordneten Massnahmen unabhängig der Bestandesgrösse umzusetzen und der Registrierungspflicht nachzukommen.
Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Wasser- und Wildvögel, aber auch Hausgeflügel betreffen kann. Sie verläuft v.a. bei Hausgeflügel mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Das Virus wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, aber auch indirekt über kontaminierte Gegenstände oder Aerosole übertragen. Das wirksamste Mittel zur Vorbeugung ist die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen, insbesondere das Verhindern von Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Regelmässige Beobachtung der Tiere und eine frühzeitige Meldung von auffälligen Symptomen tragen wesentlich zur Eindämmung der Erkrankung bei.
An Vogelgrippe erkranktes Geflügel hat v.a. Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind häufig keine oder nur leichte Symptome zu erkennen.
Ausführlichere Angaben zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter Vogelgrippe beim Tier neues Fenster sowie unter Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut neues Fenster
Aktuelle Lage und Massnahmen
Am 21.11.2025 wurde Vogelgrippe bei mehreren verendeten gehaltenen Wildvögeln im Ententeich des Stadtweihers in Wil SG neues Fenster festgestellt. Die Tierhaltung wurde umgehend saniert. Die daraufhin angeordneten lokalen und regionalen Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzonen (= „Vogelgrippe-Zonen“) werden am 16.12.2025 um 12.00 Uhr aufgehoben.
Die gehaltenen Tiere des betroffenen Betriebs in Wil SG wurden im Rahmen der Seuchenbekämpfung und aufgrund der Schwere der Erkrankung erlöst. Da der Zuflug und direkte Kontakt durch Wildvögel aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Stadtweiher nicht komplett verhindert werden kann und die Wasserflächen miteinander verbunden sind, können die geltenden Biosicherheitsmassnahmen nicht umgesetzt werden und es besteht ein stetes Risiko einer erneuten Infektion. Somit kann die Tierhaltung bis mindestens im Frühling 2026 nicht wieder aufgenommen werden. Der Stadtweiher inkl. Ententeich wird regelmässig kontrolliert, um allfällige Infektionen bei dort weiterhin vorkommenden Wildvögeln frühzeitig zu erkennen.
Am 16.12.2025 um 12.00 Uhr wird die Schutzzone aufgehoben. Somit sind die nationalen Massnahmen im Beobachtungsgebiet umzusetzen (siehe unten).
Am 16.12.2025 um 12.00 Uhr werden die Überwachungs- und die Zwischenzone aufgehoben. Somit sind die nationalen Massnahmen im Beobachtungsgebiet umzusetzen (siehe unten).
Sämtliche Halterinnen und Halter, auch von Hobbyhaltungen, müssen in Abhängigkeit der Tierzahl folgende Massnahmen umsetzen:
- Alle Vogelhaltungen müssen der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt ausgeprägte respiratorische Symptome, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme melden.
- Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Vögeln müssen neben den vorgängig genannten Pflichten Schutzmassnahmen für den Auslauf umsetzen, Hühnervögel von Gänsevögeln (inkl. Enten) und Laufvögeln getrennt halten sowie strenge Biosicherheitsmassnahmen (u.a. Zutrittsbeschränkung, Hygieneschleuse, Kleiderwechsel) umsetzen. Die Beiträge für die Programme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin gewährt, sofern alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Kennzeichnung «Freilandhaltung» darf weiterhin verwendet werden.
- Geflügelhaltungen mit 100 oder mehr Stück Hausgeflügel müssen neben den vorgängig genannten Pflichten zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen erstellen.
Tierärzte müssen dem Veterinärdienst St.Gallen alle Geflügelhaltungen mit Tieren mit respiratorischen Symptomen, einem Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 Prozent während 3 Tagen, einer Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent während 3 Tagen; oder einem Anstieg der Mortalitätsrate auf mehr als 3 Prozent in einer Woche melden. Weiter ist die Meldung bei der Verendung von mehr als 2 Tieren in einer Woche in Haltungen mit weniger als 100 Tieren vorgeschrieben.
Für Geflügelmärkte und -ausstellungen gelten während der Geltungsdauer der Verordnung Einschränkungen. Von einer Durchführung wird aktuell abgeraten.
Weitere diesbezügliche Informationen sind hier neues Fenster und hier neues Fenster zu finden.
Die Umsetzung der oben genannten Massnahmen wird sämtlichen Tierhalterinnen und Tierhaltern unabhängig der Grösse der Tierhaltung schwer empfohlen. Im Falle eines Eintrags von Vogelgrippe in Tierhaltungen darf nicht bezüglich der Grösse oder der Art einer Tierhaltung unterschieden werden – der Nachweis von Vogelgrippe in Hobbytierhaltungen sowie in kleinen Beständen führt ebenfalls zur vollumfänglichen Sanierung und zu einschneidenden Massnahmen, insbesondere auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Umgebung.
Erhöhte Wachsamkeit und Früherkennung in Geflügelhaltungen
Die Geflügelhalterinnen und -halter tragen eine entscheidende Verantwortung für die frühe Erkennung der Krankheit. Sie sollten ihre Tiere aufmerksam beobachten und bei verdächtigen Anzeichen sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Atemprobleme, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können auf eine Infektion hindeuten. Bei Wasservögeln fallen die Symptome oft milder aus oder fehlen ganz – umso wichtiger ist eine besonders wachsame Beobachtung.
Registrierungspflicht
Damit die entsprechenden Informationen die Tierhalter auch wirklich erreichen und damit gegebenenfalls Massnahmen im Seuchenfall ergriffen werden können, müssen alle Geflügelhaltungen (inkl. Kleinhaltungen und Hobbyhaltungen) im Kanton beim Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen gemeldet sein. Geflügelhaltende, welche noch nicht registriert sind, müssen sich umgehend beim Landwirtschaftsamt melden. Sie können das Anmeldeformular neues Fenster des Landwirtschaftsamt online ausfüllen und via E-Mail an tiere-sg@sg.ch senden. Das Merkblatt neues Fenster bietet eine zusätzliche Übersicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen.
Landwirtschaftsamt neues Fenster
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen
+41 58 229 34 90
Tote Wildvögel
Tot aufgefundene Wildvögel sollten generell nicht berührt werden. In diesem Fall soll die zuständige Wildhut informiert werden. Die Einteilung der Wildhut nach Gemeinden finden Sie auf folgender Seite: Zuständigkeiten Wildhüter Fischereiaufseher nach Gemeinden 2023. neues Fenster
Vogelgrippe:
Die Vogelgrippe gilt primär als Tierseuche. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen wurde in Europa bis jetzt nur in Einzelfällen und nur nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht nachgewiesen. Das Risiko für die allgemeine Bevölkerung wird somit weiterhin als äusserst gering eingestuft. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.
In der Schweiz wurden bisher keine Infektionen von Vogelgrippe bei anderen Tieren ausser Vögeln festgestellt. Singvögel und Papageien sind zwar empfänglich und können erkranken, zählen jedoch nicht zu den ansteckungsrelevanten Vogelarten im Zusammenhang mit der Geflügelpest.
Informationen zu Abklärungen und Massnahmen bezüglich Haustieren sowie ein Infoblatt sind hier neues Fenster zu finden. In den USA werden seit einiger Zeit Infektionen von Rindern mit dem Vogelgrippevirus festgestellt, während es in Europa und damit auch in der Schweiz derzeit keine Hinweise auf vergleichbare Fälle gibt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter Vogelgrippe beim Tier neues Fenster sowie unter Klassische Geflügelpest | Friedrich-Loeffler-Institut neues Fenster.
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- Weihnachten, 24. Dezember 2025, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2025
- Stephanstag, 26. Dezember 2025
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- Berchtoldstag, 2. Januar 2026
