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Um im Kanton St. Gallen als Tierärztin oder Tierarzt in einer Praxis zu arbeiten, bedarf es einer kantonalen Bewilligung. Dies gilt auch für das Betreiben einer tierärztlichen Privatapotheke.

Autoapotheke eines Tierarztes

Bewilligungen für Tierärztinnen und Tierärzte

Um welche Bewilligungen geht es?

  • Berufsausübungsbewilligung (BaB)
  • Assistentenbewilligung
  • Detailhandelsbewilligung (DhB)
  • 90-Tage-Bewilligung: für ausländische Tierärzte ohne Niederlassung in der Schweiz oder Tierärzte aus anderen Kantonen, die maximal 90 Tage pro Jahr im Kanton St.Gallen tätig sind.

Gesuch für eine Bewilligung

Möchten Sie als Tierärztin/arzt im Kanton Arbeiten, so müssen Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim AVSV ein Gesuch einreichen.

Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Gesuchsformulare. Auf diesen ist angegeben, welche Dokumente zusammen mit dem Gesuch einzureichen sind.

Meldepflichten für Tierärztinnen und Tierärzte

Beissvorfälle

Als Tierarzt oder Tierärztin sind Sie verpflichtet, Beissvorfälle mit Hunden dem Veterinärdienst zu melden. Die Meldeformulare dazu finden Sie auf der Seite Hunde.

Importierte Hunde und Katzen

Werden in Ihrer Praxis importierte Hunde oder Katzen vorgestellt, welche die Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, melden Sie uns dies bitte mit diesem Formular.

Verzichtet der Besitzer auf das Tier, benutzen Sie bitte diese Verzichtserklärung

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025