Für gewisse Tiere gilt in der Schweiz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Je nach Tierart sind verschiedene Stellen für die Erfassung der Daten zuständig.
Für gewisse Tierarten gilt in der Schweiz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Eine kantonale Stelle erfasst die Tierhaltungen und übermittelt die Daten in eine nationale Datenbank.
Das ist wichtig für die Identifizierung der Tiere, für die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und für die Bekämpfung von Tierseuchen.
Wer und was muss registriert werden?
Folgende Tiere und Tierhaltungen müssen registriert werden:
- Hunde
- Haltungen mit
- Rindern
- Schweinen
- Schafen
- Ziegen
- Hühnern und anderen Geflügelarten
- Equiden (Pferde, Ponies, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebra
- Bienenstände
- Fischzuchten
Hunde, Rinder, Pferde und andere Equiden müssen als Einzeltiere gekennzeichnet und registriert werden.
Ab 1. Januar 2020 müssen auch Schafe und Ziegen als Einzeltiere registriert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Die Pflicht zur Registrierung ist unabhängig von der Grösse der Tierhaltung. Sie gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.
Hunde
Bei Hunden läuft die Registrierung in zwei Schritten ab:
- Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie neu einen Hund halten.
- Die Gemeinde registriert Sie in der Datenbank Amicus. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Login-Daten für Amicus.
- Bitte melden Sie Adressänderungen innert 10 Tagen bei Ihrer Gemeinde.
Sie verkaufen Hunde oder geben Hunde ab
- Welpen müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verkauf oder der Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
- Nach dem Verkauf bzw. nach der Abgabe muss der Hund bei der Amicus-Datenbank innert 10 Tagen auf den neuen Besitzer oder Besitzerin umgemeldet werden.
Sie kaufen oder übernehmen einen Hund
- Der Hund, den sie kaufen oder übernehmen, muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein.
- Sie müssen als Hundehalterin oder Hundehalter registriert sein (siehe oben).
- Übernehmen Sie den vom Verkäufer freigegebenen Hund innert 10 Tagen in der Amicus-Datenbank.
- Für allfällige Änderungen der Tierdaten wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Sie übernehmen einen Hund aus dem Ausland oder bringen einen Hund aus dem Ausland mit
- Sie übernehmen einen Hund, der bereits einen Mikrochip implantiert bekommen hat.
- Auch dieser Hund muss durch den Tierarzt in der Schweiz registriert werden.
Nutztiere
Für die Erfassung von Nutztierhaltungen ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Hier können Sie neue Tierhaltungen oder auch Änderungen bei bestehenden Tierhaltungen melden.
Die Daten werden dann in der nationalen Datenbank Agate verwaltet. Hier können Tierhalter auch Angaben zu den einzelnen Tieren auf ihrem Betrieb erfassen.
Für die Registrierung von Geflügelhaltungen bietet das Merkblatt "Registrierung von Geflügelhaltungen" eine zusätzliche Übersicht.
Pferde und Esel
Alle Equiden, also Pferde, Ponies, Esel, Maulesel und Maultiere sowie Zebras, müssen gekennzeichnet sein, einen Pass haben und auf der nationalen Datenbank Agate registriert werden.
Eine Anleitung zur Registrierung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Identitas , der Betreiberin der Datenbank Agate.
Bei der Registrierung müssen Sie entscheiden, ob ihr Tier als Heimtier oder als Nutztier gelten soll. Dazu haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengefasst.
Bienen
Für die Erfassung von Bienenhaltungen ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Hier können Sie auch Änderungen wie die Übernahme oder Abgabe eines Bienenstandes melden.
Bitte vermerken Sie in diesem Formular auch, wenn Sie Mitglied in einem Bienenzüchterverein sind oder neu in einen Verein eintreten.
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
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Freitag
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025