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Für gewisse Tiere gilt in der Schweiz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Je nach Tierart sind verschiedene Stellen für die Erfassung der Daten zuständig.

Für gewisse Tierarten gilt in der Schweiz eine gesetzliche Registrierungspflicht. Eine kantonale Stelle erfasst die Tierhaltungen und übermittelt die Daten in eine nationale Datenbank.

Das ist wichtig für die Identifizierung der Tiere, für die Rückverfolgbarkeit von tierischen Lebensmitteln und für die Bekämpfung von Tierseuchen.

Wer und was muss registriert werden?

Folgende Tiere und Tierhaltungen müssen registriert werden:

  • Hunde
  • Haltungen mit
    • Rindern
    • Schweinen
    • Schafen
    • Ziegen
    • Hühnern und anderen Geflügelarten
    • Equiden (Pferde, Ponies, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebra

  • Bienenstände
  • Fischzuchten

Hunde, Rinder, Pferde und andere Equiden müssen als Einzeltiere gekennzeichnet und registriert werden.

Ab 1. Januar 2020 müssen auch Schafe und Ziegen als Einzeltiere registriert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Die Pflicht zur Registrierung ist unabhängig von der Grösse der Tierhaltung. Sie gilt auch für kleine Hobbyhaltungen.

Hunde

Bei Hunden läuft die Registrierung in zwei Schritten ab:

Nutztiere

Für die Erfassung von Nutztierhaltungen ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Hier können Sie neue Tierhaltungen oder auch Änderungen bei bestehenden Tierhaltungen melden. 

Die Daten werden dann in der nationalen Datenbank Agate verwaltet. Hier können Tierhalter auch Angaben zu den einzelnen Tieren auf ihrem Betrieb erfassen.

Für die Registrierung von Geflügelhaltungen bietet das Merkblatt "Registrierung von Geflügelhaltungen" eine zusätzliche Übersicht.

Pferde und Esel

Alle Equiden, also Pferde, Ponies, Esel, Maulesel und Maultiere sowie Zebras, müssen gekennzeichnet sein, einen Pass haben und auf der nationalen Datenbank Agate registriert werden.

Eine Anleitung zur Registrierung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Identitas , der Betreiberin der Datenbank Agate. 

Bei der Registrierung müssen Sie entscheiden, ob ihr Tier als Heimtier oder als Nutztier gelten soll. Dazu haben wir für Sie die wichtigsten Informationen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Bienen

Für die Erfassung von Bienenhaltungen ist das Landwirtschaftsamt zuständig. Hier können Sie auch Änderungen wie die Übernahme oder Abgabe eines Bienenstandes melden.

Bitte vermerken Sie in diesem Formular auch, wenn Sie Mitglied in einem Bienenzüchterverein sind oder neu in einen Verein eintreten.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Weihnachten, 24. Dezember 2024, Nachmittag
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Feiertag, 27. Dezember 2024
- Silvester, 31. Dezember 2024, Nachmittag
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025