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Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine durch Mücken übertragene Virusinfektion, für die alle Wiederkäuer und Kameliden empfänglich sind.

Krankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (kleine Mücken) übertragen wird. Eine Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt. Empfängliche Tierarten sind alle Wiederkäuer sowie Kameliden. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Bei Rindern verläuft die Krankheit meist milder, kann aber in Einzelfällen auch starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung verursachen. Bei Schafen kann die Krankheit von unauffällig bis sehr schwer und auch tödlich verlaufen.

Symptome

  • Erhöhte Körpertemperatur bis Fieber
  • Apathie
  • Absonderung von der Herde
  • Rötung und Anschwellen der Schleimhäute und Zunge
  • zum Teil Blasen und Ablösung von Schleimhäuten
  • schaumiger Speichelfluss
  • Rötung des Kronsaums an den Klauen
  • Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten
  • Aborte bei tragenden Tieren
  • Rückgang Milchleistung

Es scheint, dass die meisten Tiere, die schwer an BT erkranken oder sogar an BT sterben, schon wegen anderen Krankheiten, hohem Alter oder wegen Trächtigkeit/Geburtsstress geschwächte Tiere sind. Meist erkranken nur wenige Tiere des Bestandes. Milde Verläufe mit einer Besserung innert einer Woche überwiegen bei Tieren mit gutem Immunstatus.

Schutzmassnahmen

Um den eigenen Tierbestand zu schützen können mückenvermeidende Massahmen getroffen werden.

Möglichkeiten, die Tiere zu schützen, sind:

  • Anwendung von Repellentien (erhältlich bei Ihrem Bestandestierarzt)
  • der Schwarm- und Stechaktivität der Mücken angepasstes Weiden/Aufstallung
  • Ausfindigmachen und Zerstören der Mücken-Brutplätze
  • Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

Die Tiere sind soweit möglich vor Gnitzen zu schützen. Da die Gnitzen dämmerungs- und nachtaktiv sind, können die Tiere während dieser Zeiten eingestallt werden. Der Einsatz von Insektenschutzmittel (Repellentien) hält die Insekten von den Tieren fern und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere gestochen werden und das Virus so verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Gnitzen im Stall und in der Umgebung der Tiere zu reduzieren.  Allfällige Brutplätze der Gnitzen können beseitigt werden. Gnitzen legen ihre Eier bevorzugt in wassergefüllte Pfützen in der Umgebung des Misthaufens, sumpfige Stellen, Ansammlungen von Silosickersaft und stehende Gewässer (Tümpel, Schlamm).

Zudem können die Tiere seit Oktober 2024 geimpft werden, um den Krankheitsverlauf zu mildern und die Sterblichkeit zu senken. Der Veterinärdienst Schweiz und die Tierärzteschaft empfiehlt die Impfung aller empfänglicher Tiere.

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit (BTV). Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfstoffnachfrage festgelegt. Weitere Informationen zur Impfverbilligung finden Sie hier. Die Rückvergütung erfolgt nicht über das AVSV, sondern über die Tierverkehrsdatenbank. 

Weitere Informationen zu den Impfstoffen finden Sie auf der Webseite des BLV.

Vorgehen im Verdachtsfall

Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend Ihren Bestandestierarzt kontaktieren. Wird der Verdacht vom Bestandestierarzt bestätigt, entnimmt er von einem bis drei auffälligen Tieren Blutproben auf Blauzungenvirus und behandelt erkrankte Tiere symptomatisch. Tiere, welche aufgrund von Blauzungenkrankheit umstehen oder euthanasiert werden, werden entschädigt, wenn der Betrieb den Bestandestierarzt zur Untersuchung und Beprobung der Tiere herbeigezogen hat und die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde. Die Teilnahme an Märkten und Ausstellungen ist beim Verdacht auf Blauzungenvirus im Bestand strengstens untersagt.

Der Verdacht ist widerlegt, wenn das Ergebnis der Probennahme negativ war (kein Blauzungenvirus nachgewiesen).

Vorgehen im Seuchenfall

 

Vorgehen bei BTV-3 und BTV-8

Die beiden Virusvarianten BTV-3 und BTV-8 haben sich seit letztem Sommer in der Schweiz und teilweise auch im Kanton St. Gallen ausgebreitet. Tierhaltende haben die Möglichkeit, ihre Tiere durch eine Impfung gegen diese Varianten vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen und damit wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.

Der Fokus der Maßnahmen liegt auf der Schadensminimierung, insbesondere durch Impfungen. Zusätzlich können freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der Gnitzenpopulation beitragen. Im Gegensatz zum letzten Jahr ergreifen Bund und Kantone beim Auftreten der Virusvarianten BTV-3 und BTV-8 keine seuchenpolizeilichen Maßnahmen mehr. Kranke Tiere dürfen jedoch generell, auch aus Tierschutzgründen, nicht verstellt werden.

 

Maßnahmen bei anderen Virusvarianten 

Die weiteren Virusvarianten sind in der Schweiz nicht weit verbreitet. Hier liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Eindämmung der Ausbreitung. Beim Auftreten solcher Varianten werden seuchenpolizeiliche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Einschränkungen des Tierverkehrs, um eine weitere Verbreitung zu verhindern, sowie Anordnungen zur Reduktion des Mückenbefalls.

 

Entschädigung

Tiere, die wegen der Seuche umstehen oder abgetan werden müssen, werden durch den Kanton zu 90 % des amtlichen Schätzwertes unter Anrechnung des Verwertungserlöses entschädigt. (Gemäss Art. 32 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 26 VTG).

Senden Sie den ausgefüllten Entschädigungsantrag an info.avsv@sg.ch.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/bt.html.

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