Strassenverkehrslärm ist die dominierende Lärmquelle. Bedingt durch die Verkehrszunahme, grössere Fahrzeuge, lautere Motoren, breitere Reifen sowie das Fahrverhalten nimmt der Strassenverkehrslärm zu.

Die Bekämpfung erfolgt an der Quelle zum Beispiel durch den Einbau lärmarmer Deckbeläge und auf dem Ausbreitungsweg unter anderem durch Lärmschutzwände und –dämme. Auch raumplanerische Massnahmen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Lärmbekämpfung. Bei Gebäuden mit sehr geringem Strassenabstand bleiben die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung jedoch häufig massgebend überschritten. In solchen Fällen kommen Schallschutzmassnahmen am Gebäude als Ersatzmassnahme in Frage.

Der Lärmbelastungskataster für Haupt- und übrige Strassen zeigt das Ausmass der Lärmbelastung auf und kann bei der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.
Verursacherprinzip
Im Sinne des Verursacherprinzips gilt der Strasseneigentümer als zuständig für den Strassenlärm. Er trägt die Kosten für die Sanierung seiner Anlage. Für die Planung, Projektierung und Realisierung von Lärmschutzmassnahmen an Kantonsstrassen des Kantons St.Gallen ist das Tiefbauamt zuständig. Die Ansprechstelle ist die Fachstelle Immissionen der Abteilung Mobilität und Planung.
Fachstelle Immissionen (Strassenlärm)
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
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Sektion UVP und Planbeurteilung
Abteilung Recht und UVP
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen