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Aufgrund der grossen Variabilität der Baugeräusche hat der Gesetzgeber für Baulärm keine Belastungsgrenzwerte festgelegt. Zur Begrenzung des Baulärms hat das BAFU jedoch die Baulärm-Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen erlassen. Die für den Vollzug zuständigen kommunalen Baubehörden können davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht richtig anwenden, wenn sie sich an die Richtlinie halten.

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Sektion UVP und Planbeurteilung

Amt für Umwelt (AFU)

Abteilung Recht und UVP

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen