Aufgrund der grossen Variabilität der Baugeräusche hat der Gesetzgeber für Baulärm keine Belastungsgrenzwerte festgelegt. Zur Begrenzung des Baulärms hat das BAFU jedoch die Baulärm-Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen erlassen. Die für den Vollzug zuständigen kommunalen Baubehörden können davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht richtig anwenden, wenn sie sich an die Richtlinie halten.
Noch offene Fragen?
Sektion UVP und Planbeurteilung
Abteilung Recht und UVP
						Lämmlisbrunnenstrasse 54
						
						9001 St.Gallen
					
