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Die Kugelfänge der Schiessanlagen enthalten insgesamt mehrere zehntausend Tonnen Blei und andere Schwermetalle aus dem Schiessbetrieb.

Gefahr für Grundwasser, Gewässer und Boden

Wenn schadstoffbelastete Kugelfänge Grundwasser, Gewässer oder Boden gefährden, erfordert dies Massnahmen zur Beseitigung der Gefahr, d.h. der belastete Standort muss saniert werden.

Kugelfang ohne künstliches Kugelfangsystem. Blei und andere Schadstoffe gelangen direkt in den Boden.

Massnahmen in Absprache mit dem Amt für Umwelt

Die altlastentechnischen Untersuchungen, die Ziele und die Dringlichkeit einer allfälligen Sanierung sowie die entsprechenden Sanierungsarbeiten sind in Zusammenarbeit mit dem AFU zu planen.

Wer muss die Massnahmen durchführen?

Die Massnahmen müssen üblicherweise vom Inhaber oder von der Inhaberin der Schiessanlage oder den Hauptverursachenden der Belastung aus der Schiesstätigkeit ergriffen werden. Bei zivilen, nicht gewerblichen Schiessanlagen fällt diese Aufgabe somit entweder dem Schützenverein oder der Standortgemeinde zu.

VASA-Abgeltungen

Der Bund unterstützt die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei nicht gewerblichen Schiessanlagen mit Mitteln aus dem VASA-Fonds. Voraussetzung ist allerdings, dass auf den Standort nach dem 31.12.2012 (innerhalb von Grundwasserschutzzonen) und 31.12.2020 (ausserhalb von Grundwasserschutzzonen) keine Abfälle mehr gelangt sind. Auf der Webseite des BAFU sind die Bedingungen aufgeführt, die eingehalten werden müssen, um Anspruch auf VASA-Abgeltung zu erhalten.

 

Kugelfang mit künstlichen Kugelfangkästen (KKF)

Feldschiessen und Historische Schiessen

Am 1. März 2020 ist die Änderung von Artikel 32e des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) in Kraft getreten, die auf die parlamentarischen Initiative 15.486 Amstutz "Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen" zurückzuführen ist. Die VASA-Abgeltungen für die Sanierung von Standorten bei historischen Schiessanlässen und für das Feldschiessen bleiben gewahrt, auch wenn das Schiessen nach dem 31. Dezember 2020 noch direkt in den Boden erfolgt. Zudem werden die VASA-Abgeltungen für Massnahmen bei historischen Schiessanlässen und beim Feldschiessen um Bodenschutzmassnahmen wie z.B. den Einbau, resp. die Verwendung von Kugelfängen erweitert.
Diese neuen Bestimmungen gelten nur für jene historischen Schiessanlässe oder Feldschiessanlässe, die höchstens einmal pro Jahr stattfinden und die bereits vor dem 31. Dezember 2020 regelmässig am selben Ort stattgefunden haben. Weitere Informationen sind auf der Webseite des BAFU aufgeführt.

Informationen für politische Gemeinden

Die nachfolgenden Informationen an die politischen Gemeinden zeigen, welche weiteren Schritte von den Gemeinden zu unternehmen sind.
Falls ein künstliches Kugelfang-System erstellt wird, ist ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt

Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen