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Je nach Beurteilung eines belasteten Standorts besteht Handlungsbedarf.

 

Untersuchen

Ist ein Standort als untersuchungsbedürftiger Standort klassiert worden, muss eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Voruntersuchung wird ein Standort als überwachungsbedürftig, als sanierungsbedürftig oder als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig beurteilt.

Vorrangig priorisiert werden die VASA-abgeltungsberechtigten Standorte. Da die Subventionierung aus dem Altlasten-Fonds für diese Untersuchungen bis zum Jahr 2032 befristet sind (BAFU: news).

Wer muss die Kosten tragen?

 
 

Zuständigkeiten bei Untersuchen, Überwachen und Sanieren

Nach der bis am 31.12.2011 geltenden Zuständigkeitsordnung hatten die politischen Gemeinden aufgrund ihrer Aufgabe als Gewässerschutzpolizei weitergehende Untersuchungen und Sanierungsmassnahmen zu verfügen sowie die Kosten zu verteilen. Nach der heute geltenden Regelung fallen diese Aufgaben gemäss dem Einführungsgesetz zur Umweltschutzgesetzgebung dem Kanton zu. Verfahren, die bereits hängig waren bei Inkrafttreten der neuen Regelung (am 1.1.2012), werden durch die Gemeinden zu Ende geführt.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt

Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Sektion Boden und Altlasten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen