Hat der Verstorbene ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, wird vom zuständigen Amtsnotariat allen Erben die letztwillige Verfügung eröffnet.
Eröffnung durch Amtsnotariat
Wer erbt?
Wir sind von Amtes wegen verpflichtet, alle Personen und Organisationen, die im Testament oder Erbvertrag bedacht wurden, zu ermitteln. Zusätzlich ermitteln wir immer die gesetzlichen Erben, unabhängig davon, ob sie im Testament explizit erwähnt wurden oder nicht. Die gesetzlichen und eingesetzte Erben sowie allfällig weitere Begünstigte werden in der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen aufgeführt und somit bekannt gegeben, wer gemäss der letztwilligen Verfügung des Erblassers erbberechtigt ist. Allfällige Testamentsanfechtungen sind vorbehalten.
Ablauf
Wurden alle Erben ermittelt, so werden diese von uns schriftlich benachrichtigt. Von Gesetzes wegen muss eine letztwillige Verfügung allen gesetzlichen sowie eingesetzten Erben eröffnet werden. Alle Erben erhalten eine Kopie der letztwilligen Verfügung, Vermächtnisnehmer erhalten eine Kopie des sie betreffenden Abschnittes.
Fristen und weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Testamentseröffnung kann eine Erbbescheinigung bestellt werden. Ausserdem beginnen verschiedene Fristen zu laufen, zum Beispiel die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft oder zur Anfechtung der letztwilligen Verfügung.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt
Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Amtsnotariat Buchs
Amtsnotariat Wil
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
Noch offene Fragen?
Amt für Handelsregister und Notariate
Abteilung Amtsnotariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Öffnungszeiten Montag bis Freitag
8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr