Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers automatisch an dessen Stelle und erwerben seine Rechte und Pflichten. Sie übernehmen damit sowohl das gesamte Vermögen als auch sämtliche Schulden des Erblassers.
Das Erbe rechtzeitig ausschlagen
Jedem Erben steht es frei bei drohender Überschuldung oder aus persönlichen Gründen die Erbschaft auszuschlagen. Die entsprechende Erklärung kann während der Ausschlagungsfrist von drei Monaten dem zuständigen Amtsnotariat schriftlich abgegeben werden. Für gesetzliche Erben beginnt die Frist an dem Tag zu laufen, an welchem sie vom Tod des Erblassers erfahren: üblicherweise am Todestag. Für eingesetzte Erben mit der Testamentseröffnung.
Weitere Informationen und Formular zur Ausschlagung
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt
Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Amtsnotariat Buchs
Amtsnotariat Wil
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
Noch offene Fragen?
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Abteilung Amtsnotariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
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8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr