Die Teilung des Nachlasses ist grundsätzlich Sache der Erben. Eine amtliche Mitwirkung durch das zuständige Amtsnotariat erfolgt nur auf Verlangen eines Erben (Art. 609 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 88 EGzZGB).
Amtliche Teilung
Ist von einem Erben die Amtliche Teilung verlangt worden, bereinigt das Amtsnotariat den Nachlass, bespricht mit den Erben einzelne Teilungsfragen und unterbreitet ihnen einen Teilungsvorschlag.
Willensvollstreckung
Der Erblasser kann testamentarisch einen Willensvollstrecker einsetzen. Dieser ist beauftragt, den Willen des Erblassers zu vertreten indem er insbesondere die Erbschaft verwaltet, die offenen Schulden aus dem Nachlass bezahlt, die Vermächtnisse ausrichtet und die Teilung nach dem Willen des Erblassers und nach Gesetz vorbereitet.
Als Willensvollstrecker können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen (z.B. das Amtsnotariat) eingesetzt werden.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | CHF 32.30* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | CHF 161.55*; zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | CHF 107.70* Austausch CHF 32.30* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr CHF 400.00 zus. Erbe/Beteiligter CHF 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr CHF 300.00 zus. Erbe CHF 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr CHF 200.00 zus. Erbe CHF 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | CHF 30.00 Kinder von ausschlagenden Erben je CHF 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | CHF 53.85* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 753.90* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab CHF 861.60* |
Ehe- und Erbvertrag | ab CHF 969.30* |
Vorsorgeauftrag | ab CHF 430.80* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab CHF 646.20* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab CHF 969.30* |
Bürgschaft | ab CHF 107.70* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 7.7% MWST) |
Kontakt
Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona
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Abteilung Amtsnotariate
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8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr