Die Teilung des Nachlasses ist grundsätzlich Sache der Erben. Eine amtliche Mitwirkung durch das zuständige Amtsnotariat erfolgt nur auf Verlangen eines Erben (Art. 609 Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 88 EGzZGB).
Amtliche Teilung
Ist von einem Erben die Amtliche Teilung verlangt worden, bereinigt das Amtsnotariat den Nachlass, bespricht mit den Erben einzelne Teilungsfragen und unterbreitet ihnen einen Teilungsvorschlag.
Willensvollstreckung
Der Erblasser kann testamentarisch einen Willensvollstrecker einsetzen. Dieser ist beauftragt, den Willen des Erblassers zu vertreten indem er insbesondere die Erbschaft verwaltet, die offenen Schulden aus dem Nachlass bezahlt, die Vermächtnisse ausrichtet und die Teilung nach dem Willen des Erblassers und nach Gesetz vorbereitet.
Als Willensvollstrecker können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen (z.B. das Amtsnotariat) eingesetzt werden.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt
Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
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Amtsnotariat Wil
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
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