Ein Erbvertrag ist eine Form der letztwilligen Verfügung. Der Erbvertrag wird zwischen mehreren Parteien abgeschlossen und muss öffentlich beurkundet werden.
Erbvertrag abschliessen
Der Erbvertrag dient der für beide Ehegatten verbindlichen Regelung des dereinstigen Nachlasses. Während der Ehevertrag nur – aber immerhin – die güterrechtliche Seite regelt, kann mittels Erbvertrag über die dem Erblasser nach der Vornahme der güterrechtlichen Auseinandersetzung verbleibenden Vermögenswerte verfügt werden.
Mögliche Vereinbarungen im Erbvertrag
Im Erbvertrag kann beispielsweise geregelt werden:
- Pflichtteilsberechtigte Erben (wie Ehegatte, Nachkommen oder Eltern) auf den Pflichtteil setzen
- Nichtpflichtteilsberechtigte Erben von der Erbschaft ausschliessen
- Einsetzen von Dritten als Erben
- Verfügen von Vermächtnissen
- Erbverzicht (z.B. von Kindern auf ihren Erbanteil)
- Erbauskauf
- Teilungsvorschriften (z.B. Zuweisung einer Liegenschaft, Möbel usw.)
Erbvertrag aufbewahren
Hinterlegen Sie Testament und Erbvertrag bei uns. Im Todesfall eröffnen wir mit dem aktuellen Dokument das Testament.
Vorteile einer Aufbewahrung im Amtsnotariat
- Leichte Auffindbarkeit für Angehörige und Verantwortliche
- Eröffnung des Testaments ohne Verzögerungen
- Geringe Gebühr
Falls Sie Ihren Wohnsitz nach ausserhalb des Kantons St.Gallen verlegen, sollten Sie den Ort der Aufbewahrung wechseln.
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Beratung und Beurkundung
Wir beraten Sie gerne und nehmen die Beurkundung vor.
Sie finden uns in Ihrer Nähe. Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Wohngemeinde zuständigen Regionalstandort und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, damit wir uns genügend Zeit für Ihre Anliegen nehmen können. Es sind auch telefonische Auskünfte möglich.
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