Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass gewisse Verträge und Erklärungen von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wir nehmen solche Beurkundungen und Beglaubigungen vor.
Beurkundungen
Werden ein Vertrag oder eine Erklärung, für die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben ist, nicht in dieser Art abgeschlossen, so sind sie anfechtbar und können als ungültig erklärt werden.
Für den Abschluss von Verträgen müssen die Vertragspartner handlungsfähig (mündig und urteilsfähig) sein. Der Ort der Beurkundung ist unabhängig vom Wohnort der Parteien und kann frei gewählt werden.
Beglaubigungen
Eine Beglaubigung ist ein Echtheitsvermerk unter eine Urkunde. In der Praxis beglaubigen wir
- Unterschriften
- Kopien
- Abschriften, Auszügen, Übersetzungen
- Zeitpunkte, Sicherung des Datums
- Auflagen
Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen Sie persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie einen gültigen offiziellen Ausweis mit.
Kann eine Person nicht (mehr) selber unterschreiben, so kann diese die Unterschrift ausnahmsweise durch ein beglaubigtes Handzeichen ersetzen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzen lassen (Art. 15 OR).
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt für eine persönliche Beratung
Die Ausführungen auf unserer Homepage gelten als Leitlinien und sind nicht abschliessend. Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne.
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