Wenn die Erben den Nachlass angenommen haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Bankkonten, Liegenschaften usw. des Erblassers auf die Erben überschrieben werden, womit diese darüber verfügen können.
Erbbescheinigung bestellen
Eine Erbbescheinigung stellen wir nur auf Ihr Gesuch hin aus, also nicht von Amtes wegen. Bitte verwenden Sie dafür das Bestellformular Erbbescheinigung.
Ausschlagungsfrist
Die Erbbescheinigung wird erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt. Die Ausschlagungsfrist beginnt für die gesetzlichen Erben normalerweise im Zeitpunkt, in welchem sie vom Tod des Erblassers Kenntnis erhalten. Für die eingesetzten Erben im Zeitpunkt, da ihnen die letztwillige Verfügung des Erblassers amtlich eröffnet wurde (Art. 567 Abs. 2 ZGB).
Kürzere Frist bei Einigkeit
Erklären jedoch alle Erben die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft, kann die Ausschlagungsfrist umgangen werden bzw. ein Monat nach erfolgter Testamentseröffnung die Erbbescheinigung ausgestellt werden.
Bestellformular und Merkblätter
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Leistung | Gebühr |
Beglaubigung Unterschrift | Fr. 32.45* Fremdsprachig: Fr. 54.05* |
Beglaubigung Kopie | Grundgebühr CHF 10.80* jede weitere Seite CHF 5.40* |
Bescheinigung für Auskünfte aus Erbrecht | Fr. 162.15* zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Deponierung Verfügung von Todes wegen und Vorsorgeauftrag | Fr. 108.10* Austausch der gleichen Fr. 32.45* |
Testamentseröffnung | Grundgebühr Fr. 400.00 zus. Erbe/Beteiligter Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung | Grundgebühr Fr. 300.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Erbbescheinigung nach Testamentseröffnung |
Grundgebühr Fr. 200.00 zus. Erbe Fr. 20.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Ausschlagungserklärung | Fr. 30.00 minderjährige Kinder von ausschlagenden Erben je Fr. 10.00 zuzüglich Kosten für Familienscheine etc. |
Willensvollstreckerbescheinigung | Fr. 54.05* |
Vollmacht / Generalvollmacht | Fr. 54.05* |
Ehevertrag Errungenschaften | ab CHF 756.70* |
Ehevertrag mit Wechsel Güterstand | ab Fr. 864.80* |
Ehe- und Erbvertrag | ab Fr. 972.90* |
Vorsorgeauftrag | ab Fr. 432.40* |
Öffentliche letztwillige Verfügung | ab Fr. 648.60* |
Erb-/Erbverzichtsvertrag | ab Fr. 972.90* |
Bürgschaft | ab Fr. 108.10* ½ Promille des Haftungsbetrag pro Bürge |
(*inkl. 8.1% MWST) (Bezahlung am Schalter St. Gallen: nur Karten- & TWINT-Zahlung möglich)
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Kontakt
Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.
Hauptsitz St.Gallen
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Amtsnotariat Buchs
Amtsnotariat Wil
Amtsnotariat Rapperswil-Jona
Noch offene Fragen?
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Abteilung Amtsnotariate
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
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8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr