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Wenn die Erben den Nachlass angenommen haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Bankkonten, Liegenschaften usw. des Erblassers auf die Erben überschrieben werden, womit diese darüber verfügen können.

Erbbescheinigung bestellen

Eine Erbbescheinigung stellen wir nur auf Ihr Gesuch hin aus, also nicht von Amtes wegen. Bitte verwenden Sie dafür das Bestellformular Erbbescheinigung.

Ausschlagungsfrist

Die Erbbescheinigung wird erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt. Die Ausschlagungsfrist beginnt für die gesetzlichen Erben normalerweise im Zeitpunkt, in welchem sie vom Tod des Erblassers Kenntnis erhalten. Für die eingesetzten Erben im Zeitpunkt, da ihnen die letztwillige Verfügung des Erblassers amtlich eröffnet wurde (Art. 567 Abs. 2 ZGB).

Kürzere Frist bei Einigkeit

Erklären jedoch alle Erben die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft, kann die Ausschlagungsfrist umgangen werden bzw. ein Monat nach erfolgter Testamentseröffnung die Erbbescheinigung ausgestellt werden.

Kontakt

Der letzte Wohnort des Erblassers ist massgebend für die Zuständigkeit des Regionalstandortes. Es sind telefonische Auskünfte möglich.

Hauptsitz St.Gallen

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Amt für Handelsregister und Notariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Amtsnotariat Buchs

Amtsnotariat Buchs

Amtsnotariat Buchs

Bahnhofstrasse 2
9471 Buchs

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Wil

Amtsnotariat Wil

Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

Amtsnotariat Rapperswil-Jona

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Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil

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Amt für Handelsregister und Notariate

Abteilung Amtsnotariate

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten Montag bis Freitag

8 Uhr bis 11.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr