Die Grundbuchverwalterin oder der Grundbuchverwalter leitet in der Regel das Grundbuchamt und führt das Grundbuch. Auch für die Stellvertretung und die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften in Grundbuchsachen ist der entsprechende Fähigkeitsausweis erforderlich. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben ist eine entsprechende Ausbildung und stetige Weiterbildung notwendig.
Grundbuchverwalterprüfung
Möchten Sie Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter werden? Zur Berufsausübung benötigen Sie einen gültigen st.gallischen Fähigkeitsausweis.
Ausbildung
Eine geeignete Ausbildung können Sie bei der Akademie St.Gallen besuchen. Zur Prüfung zugelassen werden z.B. auch Personen, die den Notariatsstudiengang an der Universität Zürich erfolgreich abgeschlossen haben.
Prüfung
Die Prüfung wird wenigstens in den Jahren mit ungerader Jahreszahl durchgeführt (vgl. Art. 6 der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter).
Die nächste schriftliche Prüfung findet am 26. Juni 2024 statt. Die Anmeldefrist ist abgelaufen.
Prüfungskommission für Grundbuchverwalter
Bei den ersten sechs Veranstaltungen in den Jahren 2014 bis 2018 behandelten wir, zusammen mit dem NetzSG, die Themen Grundstückerwerb durch Personen im Ausland, Mehrwertsteuer, Dienstbarkeiten, Kindes- und Erwachsenenschutz, Baurechtsdienstbarkeit sowie Öffentlichkeit des Grundbuchs.
Da zusätzliche Grundbuchverwalterprüfungen durchgeführt werden, sind aus Kapazitätsgründen keine neuen Weiterbildungen der Grundbuchaufsicht geplant.
Noch offene Fragen?
Grundbuchaufsicht
Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen