Logo Kanton St.Gallen

Die Grundbuchverwalterin oder der Grundbuchverwalter leitet in der Regel das Grundbuchamt und führt das Grundbuch. Auch für die Stellvertretung und die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften in Grundbuchsachen ist der entsprechende Fähigkeitsausweis erforderlich. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben ist eine entsprechende Ausbildung und stetige Weiterbildung notwendig.

Grundbuchverwalterprüfung

Möchten Sie Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter werden? Zur Berufsausübung benötigen Sie einen gültigen st.gallischen Fähigkeitsausweis.

Ausbildung

Eine geeignete Ausbildung können Sie bei der Akademie St.Gallen neues Fenster besuchen. Zur Prüfung zugelassen werden z.B. auch Personen, die den Notariatsstudiengang an der Universität Zürich erfolgreich abgeschlossen haben.

Prüfung

Die Prüfung wird jährlich einmal durchgeführt, wenn wenigstens sechs Bewerberinnen oder Bewerber angemeldet sind, welche die Zulassungsbedingungen nach Art. 5 Abs. 1 neues Fenster der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter erfüllen. Erfüllen weniger Bewerberinnen oder Bewerber die Zulassungsbedingungen, entscheidet die Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Dringlichkeit (vgl. Art. 6 neues Fenster der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter).

Die nächste schriftliche Prüfung findet am Dienstag, 22. September 2026, vormittags, in St.Gallen statt. Anmeldungen sind mit den erforderlichen Ausweisen zuhanden der Prüfungskommission schriftlich bis 30. Juni 2026 der Prüfungskommission für Grundbuchverwalter, c/o Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, Grundbuchaufsicht, Davidstrasse 27, 9001 St.Gallen, einzureichen. Die Formulare finden Sie unten.

Prüfungskommission für Grundbuchverwalter

Noch offene Fragen?

Grundbuchaufsicht

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen