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Im Rahmen der Strategie Frühe Förderung stehen für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren in den Jahren 2022 bis 2024 Fördergelder zur Verfügung.

Mit dem Kredit Familienzentren werden auch Generationen- oder Begegnungszentren gefördert, wenn sie Angebote und Informationen für Familien mit Kindern im Vorschulalter bereitstellen, die für alle offen und niederschwellig zugänglich sind.

Der Förderung von Familienzentren umfasst folgende Massenahmen:

  • Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
  • Finanzierung von Beratungsprozessen
  • Beiträge für Beratung und Weiterbildung für Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung erhalten haben
  • Subventioniertes Weiterbildungsangebot für Familienzentren

Richtlinien «Kredit Familienzentren» für Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren

Für die Ausrichtung von Beiträgen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese schaffen in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge Transparenz. Beiträge werden an Projekte, konzeptionelle Arbeiten oder generelle Aufwendungen für das bestehende Angebot ausgerichtet.

Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung

Der Kanton übernimmt ein Drittel der Kosten bis höchstens Fr. 15'000.– jährlich für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren. Je Familienzentrum können für höchsten drei Beitragsjahre Gelder gesprochen werden. Anträge können für das laufende Jahr idealerweise bis Oktober, jedoch spätestens bis Ende Jahr eingereicht werden.

Finanzierung von Beratungsprozessen

Bei Bedarf wird ein Beratungsprozess durch eine externe Fachperson zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung eines Familienzentrums bis zu einem gewissen Kostendach finanziert. Der Kanton hat mit der PHSG eine Vereinbarung für die Durchführung der Beratungsprozesse. Die Beratung kann aber auch durch andere Beratungspersonen durchgeführt werden. Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass die Gemeinde beim Beratungsprozess mit involviert ist. Es wird vorab eine Vereinbarung mit der Gemeinde, der Auftragnehmerin des Beratungsauftrags und dem Kanton St.Gallen erstellt. Der Beratungsprozess ist ergebnissoffen.

Bei Interesse melden Sie sich bei der Familienförderung des Amtes für Soziales, Claudia Wiedemann Zaugg, familien@sg.ch.

Noch offene Fragen?

Claudia Wiedemann

Familienförderung

Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen