Im Rahmen der Strategie Frühe Förderung stehen für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren bis Ende 2028 Fördergelder zur Verfügung.
Mit dem Kredit Familienzentren werden auch Generationen- oder Begegnungszentren gefördert, wenn sie Angebote und Informationen für Familien mit Kindern im Vorschulalter bereitstellen, die für alle offen und niederschwellig zugänglich sind.
Der Förderung von Familienzentren umfasst folgende Massnahmen:
- Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
- Finanzierung von Beratungsprozessen
- Beiträge für Beratung und Weiterbildung für Familienzentren, die schon drei Jahre Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung erhalten haben
- Subventioniertes Weiterbildungsangebot für Familienzentren
Richtlinien Kredit «Familienzentren» für Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung von Familienzentren
Für die Ausrichtung von Beiträgen hat das Departement des Innern Richtlinien erlassen. Diese schaffen in Bezug auf die Beurteilungs- und Qualitätskriterien sowie die Höhe der Beiträge Transparenz. Beiträge werden an Projekte, konzeptionelle Arbeiten oder generelle Aufwendungen für das bestehende Angebot ausgerichtet.
Beiträge für Aufbau und Weiterentwicklung
Ein Familienzentrum kann mit höchstens Fr. 45'000.– unterstützt werden, wobei der Unterstützungsbetrag insgesamt nicht mehr als ein Drittel der anrechenbaren Kosten des Vorhabens im jeweiligen Kalenderjahr ausmachen darf. Die Dauer der Mitfinanzierung von «Aufbau und Weiterentwicklung» durch den Kredit «Familienzentren» ist je Organisation auf insgesamt drei Jahre beschränkt. Anträge können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens.
Für Ihr Gesuch um finanzielle Unterstützung verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Besten Dank, dass Sie unser Engagement würdigen. Wir bitten Sie, dabei Folgendes zu beachten:
- Das korrekte Wording lautet: «Unterstützt durch», «Mit Unterstützung von» oder «Dank an» usw.
- Der Kanton St.Gallen wird nie als Sponsor bezeichnet.
- Bitte verwenden Sie für Ihre Drucksachen eines der untenstehendes Logos.
Zur Auszahlung des gesprochenen Betrags reichen Sie bitte bis zum verfügten Termin den Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht und die entsprechende Abrechnung ein. Bitte verwenden Sie dazu folgende Formulare:
Finanzierung von Beratungsprozessen
Bei Bedarf kann zur Förderung neuer Angebote bzw. zur Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Familienzentren eine Begleitung und Fach- bzw. Prozessberatung in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung ist seitens des Kantons bis zu einem bestimmten Kostendach über den Kredit Familienzentren sichergestellt. Dieses Angebot richtet sich an Trägerschaften und Gemeinden, die eine professionelle Begleitung bei der Planung, Weiterentwicklung oder Evaluation ihrer Angebote wünschen. Dabei werden die situationsspezifischen Bedürfnisse in den betreffenden Gemeinden und der Familienzentren aufgenommen und die Akteurinnen und Akteure im Aufbau und der spezifischen Stärkung und Weiterentwicklung begleitet.
Für die Beratung stehen verschiedene spezialisierte Organisationen zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Erfahrungen einbringen. Ziel ist es, gemeinsam mit den verantwortlichen Personen der Trägerschaften, Gemeinden oder Fachstellen die Fragestellung auszuarbeiten und anschliessend die passendste Organisation für Ihren Bedarf auszuwählen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Familienförderung des Amtes für Soziales, Claudia Wiedemann Zaugg, familien@sg.ch. Gemeinsam mit Ihnen wird die Fragestellung konkretisiert und eine der spezialisierten Organisationen für Ihre Bedürfnisse ausgewählt.
Beratung und Weiterbildung von bereits geförderten Familienzentren
Familienzentren, die bereits eine Anschubfinanzierung aus dem Kredit «Familienzentren» erhalten haben, können Beiträge für Projekte bzw. zur Weiterentwicklung des Familienzentrums beantragen. Dazu zählen Projekte oder Vorhaben, die einmalig durchgeführt und danach abgeschlossen werden (z.B. weiterführende Beratung, Weiterbildungen, Projekte zur Weiterentwicklung, Veranstaltungen, Erstellung einer Publikation), unabhängig von der Dauer. Über den Kredit «Familienzenten» können ein Drittel der anrechenbaren Kosten bis höchstens Fr. 3'000.– finanziert werden.
- Begegnungszentrum ZentRuum Au-Heerbrugg neues Fenster
- Begegnungszentrum Dorfplatz 1 Diepoldsau neues Fenster
- Begegnungszentrum Goldach neues Fenster
- BiB Bibliothek mit Beratungs- und Begegnungsangeboten St.Margrethen neues Fenster
- Eltern Kind-Zentrum Gugelhuus St.Gallen neues Fenster
- Familien- und Begegnungszentrum Reburg in Altstätten neues Fenster
- Familientreff Buchs neues Fenster
- Familienzentrum Eggersriet neues Fenster
- Familienzentrum Gerbi4 Oberuzwil neues Fenster
- Familienzentrum Grabs neues Fenster
- Familienzentrum Kirchberg neues Fenster
- Familienzentrum Lichtensteig neues Fenster
- Familienzentrum Rapperswil-Jona neues Fenster
- Familienzentrum Sargans neues Fenster
- Familienzentrum St.Gallenkappel neues Fenster
- Familienzentrum tiRumpel/Brache Lachen neues Fenster
- Familienzentrum Uzwil neues Fenster
- Familientreff Waldkirch neues Fenster
- Familientreff Wattwil neues Fenster
- Familienzentrum ViVa!, Wil neues Fenster
- Familienwerk Wittenbach neues Fenster
- Familienzentrum MuKidi Weesen neues Fenster
- Generationenhaus Gommiswald neues Fenster
- Gleis 1 Oberriet neues Fenster
- Kafitreff-Familienzentrum Gaiserwald neues Fenster
- Tagesstruktur und Familientreff Quarten neues Fenster
- Trefferei Unterwasser neues Fenster
- Quartiertreff Lindenhof Wil neues Fenster
- Quartiertreff Rorschach neues Fenster
Noch offene Fragen?
Claudia Wiedemann
Familienförderung
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen
