Was passiert mit meinem Angehörigen, wenn ich nicht da bin? Diese Frage kann die mentale Belastung pflegender Angehöriger erhöhen. Der Notfallplan hilft, diese Sorge zu mildern, indem er detaillierte Betreuungsanweisungen festhält, die an Familie, Hausarzt oder Spitex verteilt werden können. Zudem erleichtert er den Kontakt zu Beratungsstellen und Hilfsorganisationen, sodass Informationen nicht mehrfach wiederholt werden müssen.
Der Notfallplan wird bereitgestellt von Swiss Carers. Nach der Registrierung erhalten Sie eine kurze, anonyme Umfrage per E-Mail, die dem Amt für Soziales des Kantons St. Gallen hilft, die Unterstützungsangebote zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Der «Plan B» - Notfallplan für betreuende Angehörige
Mit dem Notfallplan stellen Sie einen nahtlosen Übergang der Betreuung und Pflege sicher, falls Sie diese plötzlich nicht mehr selbst übernehmen können.
- Andere haben damit alle nötigen Informationen rasch zur Hand.
- Das entlastet Sie und verschafft der betreuten Person mehr Sicherheit.
Hierfinden Sie den Notfallplan.
Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie Entscheidungen in den Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr treffen darf. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie können auch eine Person bestimmen, die für Sie entscheidet, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen