Es gibt finanzielle Leistungen für betreuende Angehörige, die je nach Situation von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA St.Gallen), durch die Krankenversicherung oder die Arbeitgeberin gewährt werden können.
In Zusammenarbeit mit Swiss Carers bietet Ihnen das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen den Pflegerechner für Angehörige von älteren Menschen an.
Pflegerechner für Angehörige
Erhalten Sie schnell Klarheit über die Finanzierung der Pflegekosten für ältere Menschen mit dem kostenlosen und anonymen Rechner.
- Erfahren Sie, welche finanziellen Leistungen Ihnen zustehen.
- Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie eine personalisierte Liste möglicher Ansprüche.
- Finden Sie Fachstellen für Beratung und Links zu den Antragsformularen.
Hier finden Sie den Pflegerechner.
Persönliche Beratung
Für eine persönliche Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
Auswahl finanzieller Unterstützungsleistungen für betreuende Angehörige
Es besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu 3 Tagen je Ereignis und 10 Tagen im Jahr durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Voraussetzung ist die notwendige Betreuung eines Familienangehörigen oder Partners bei gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Weitere Informationen:
Eine Entschädigung erhalten versicherte Personen, die bei den alltäglichen Verrichtungen oder bei der dauernden Pflege und Beaufsichtigung regelmässig der Hilfe Dritter bedürfen. Diese Leistung kann zur Entschädigung pflegender Angehöriger dienen.
Für die Grundpflege von Angehörigen im Rahmen einer Anstellung bei einer Spitex-Organisation kann ein Stundenansatz von Fr. 34.30 beansprucht werden. Voraussetzung ist eine Bedarfsabklärung, teilweise eine Pflegeausbildung.
Es handelt sich um die Anrechnung eines zusätzlichen Einkommens auf dem individuellen Konto, das bei der Berechnung der AHV- oder IV-Rente von Personen berücksichtigt wird, die pflegebedürftige Angehörige betreut haben.
Die von Angehörigen geleistete Hilfe kann vergütet werden, wenn sie nicht bereits durch eine andere Versicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- oder Invalidenversicherung usw.) gedeckt ist und zu einem erheblichen Verdienstausfall geführt hat.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen