Alterspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, was bereits das Altersleitbild des Kanton St.Gallen, dass im Jahr 1996 von einer breit zusammengesetzten Arbeitsgruppe entwickelt wurde, widerspiegelt.

Altersleitbild
Das Altersleitbild enthält die wichtigsten Ziele und Mittel einer Alterspolitik. Es dient den Gemeinden und Einrichtungen als wichtige Grundlage für ihre Alterspolitik.
Die Richtlinien zur baulichen Gestaltung von Betagtenheimen, die sich auf den Seiten 76 bis 81 des Altersleitbildes befinden, sind nicht mehr in Kraft. Informationen zu den aktuell gültigen Anforderungen an den Bau von Betagten- und Pflegeheimen finden Sie auf der Seite «Qualität».
Aufgrund der demografischen Entwicklung gewinnt das Thema Alter(n) weiterhin an Bedeutung und das Alter(n) hat sich in vielerlei Hinsicht verändert. Deshalb haben die Regierung des Kantons St.Gallen zusammen mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) dem Departement des Innern den Auftrag erteilt, federführend in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement «Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik im Kanton St.Gallen» zu erarbeiten. Dieses Grundlagendokument wird nach dessen Verabschiedung, voraussichtlich im Jahr 2022, das Altersleitbild des Kantons St.Gallen ablösen.
Arbeitsmittel für Gemeinden
Das Amt für Soziales hat eine Übersicht zusammengestellt mit verschiedene Publikationen und Arbeitsmitteln, die für die kommunale Alterspolitik und -arbeit hilfreich sein können.
Arbeitsmittel für Gemeinden
Pro Senectute Kanton St.Gallen, CURAVIVA St.Gallen und der Spitex-Verband St.Gallen haben zusammen ein Positionspapier erarbeitet, in welchem die drei Organisationen bezüglich Betreuung und Pflege von Betagten für die Strategie «ambulant mit stationär» plädieren.
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Abteilung Alter
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen