Die politische Gemeinde erstellt eine Bedarfsanalyse sowie Angebotsplanung und aktualisiert sie regelmässig. Der Kanton hat Planungsrichtwerte zu erlassen (Art. 29 des Sozialhilfegesetzes).
Was ist bei der Planung zu beachten?
Das Departement des Innern hat zusammen mit der Fachhochschule St.Gallen ein neues Planungsmodell entwickelt. Dieses definiert für Pflegeheimplätze einen Planungskorridor, der eine Ober- und Untergrenze vorgibt.
Die Obergrenze stellt die Wachstumsgrenze dar. Sie ist verbindlich und in allen Gemeinden bzw. Planungsregionen einzuhalten. Die Untergrenze bezeichnet das minimale Angebot an stationären Plätzen, das jede Gemeinde oder Planungsregion zur Verfügung stellen muss, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zwischen Ober- und Untergrenze haben die Gemeinden freien Gestaltungsspielraum.
Planungsbericht und Planungswerkzeug für die Gemeinden
Erstmals stellt der Kanton den politischen Gemeinden ein (Excel-basiertes) Planungswerkzeug sowie die fachliche Unterstützung für die Anwendung zur Verfügung. Mit dem Planungswerkzeug wird die individuelle Ober- und Untergrenze je Gemeinde aufgezeigt. Zudem ermöglicht die Berechnung der Kapazitäten möglicher alternativer Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten. Gemeinden können dieses Planungswerkzeug bei der Abteilung Alter beziehen.
Ausführliche Informationen zum Planungskorridor finden Sie im folgenden Bericht:
Einflussfaktoren Bedarf
Verschiedene gesellschaftliche, sozialmedizinische und gesundheitliche Entwicklungen und Faktoren haben einen Einfluss auf den künftigen Bedarf an ambulanten und stationären Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten für Betagte. Das Amt für Soziales hat diese in einem Faktenblatt übersichtlich dargestellt.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen