Mit dem Konzept «Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)» formuliert der Bildungsrat seine Zielsetzungen bis 2029 für die Volksschule des Kantons St.Gallen. Das umfassende Ziel zur Erreichung einer Kultur der Digitalität an Schulen bedingt die drei Teilziele Unterricht, Weiterbildung und Support/ Infrastruktur.
Die Volksschule ist durch die gesellschaftlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in hohem Masse gefordert. Der Prozess der digitalen Transformation an den Schulen hat längst begonnen, LUP-DT ist entsprechend als integrierter Bestandteil des Entwicklungsbestrebens vor Ort zu verstehen.
Im Planungs- und Informationsleitfaden für die Schulführung werden die Planungsvorgaben und ein Orientierungsrahmen neues Fenster für den lokalen Umsetzungsprozess vor Ort für die Jahre 2022–2028 ausgeführt.
Prozessbegleitung
Das AVS macht im Auftrag des Bildungrates in Form von einer agilen Prozessbegleitung die Schulen auf die Entwicklungen der ITBO aufmerksam, schlägt eine Auswahl an Angeboten für Digital Leadership im Bereich der Transformation vor und informiert regelmässig über Änderungen. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden den Schulen unten verschiedene Angebote vorgeschlagen, welche Inputs und Hilfestellungen für den schulinternen Prozess bieten können.
Der Bildungsrat hat im Mai 2025 den Orientierungsrahmen LUP-DT verabschiedet. Er ist eine Weiterentwicklung des Selbsteinschätzungsrasters LUP-DT und stellt eine detaillierte Grundlage mit kantonal definierten Handlungsfeldern, Aspekten und Indikatoren in den vier Teilbereichen (Schulkultur, Unterricht, Weiterbildung, Support/Infrastruktur) dar, die als wichtig für einen erfolgreichen Entwicklungsprozess erachtet werden. Damit unterstützt er Schulen bei der schulinternen Umsetzung der digitalen Transformation und kann beitragen, die lokale Schulqualität weiter zu verbessern.
Der Orientierungsrahmen, der in Form eines interaktiven Excel-Arbeitsinstruments bereitsteht, dient den Digital Leaders dazu, lokale Schwerpunkte zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Einsatzbereich entsprechend der lokalen Schwerpunktsetzung:
- Ein einzelnes Handlungsfeld oder sogar nur ein Aspekt als lokalen Schwerpunkt setzen und unter die Lupe nehmen.
- Sich differenziert mit den Zielvorgaben des Bildungsrats bis 2028 auseinandersetzen.
- Einfache Einschätzung des aktuellen Entwicklungsstands der Schule vornehmen.
- Ideen für weitere Entwicklungsschritte ableiten.
- Massnahmen messen und steuern.
Das interaktive Excel-Arbeitsinstrument steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf der ersten Seite des Tools.
Videoclip
Ein weiteres Angebot in der Prozessbegleitung, welches der Schulführung Inputs und Hilfestellungen für den schulinternen Prozess bieten soll, ist «Peer-to-Peer» für Schulen. Unter «Peer-to-Peer» wird eine Lernsituation verstanden, bei welcher Kolleginnen und Kollegen auf gleicher Augenhöhe ihre Expertise, Ideen und Erfahrungen austauschen. Sie lernen miteinander und voneinander. Die Schulen stecken alle mitten im LUP-DT. Ihr erlangtes Wissen mit anderen Schulen zu teilen, ist das Ziel von «Peer-to-Peer».

Im Rahmen dieses Angebotes ist eine «Peer-to-Peer-Karte» mit allen Schulen aufgeschaltet, welche bereit sind im Lauf des Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation ihre Erfahrungen mit anderen Schulen zu teilen.
Vernetzungsanlass Peer-to-Peer – 24. September 2025
für «Digital Leader» (z.B. Schulleitung und PICTS) der Volksschule des Kantons St.Gallen
📅 Mittwoch, 24. September 2025
🕑 14.00 bis 16.30 Uhr mit anschliessendem Apéro
📍 Aula Schulhaus Grüenau, Wattwil neues Fenster
Im Mittelpunkt stehen Austausch, Inspiration und Mitgestaltung. Sie erhalten die Gelegenheit, sich mit anderen Schulen über Erfahrungen und Erfolgsgeschichten auszutauschen, Unterstützungsangebote kennenzulernen, neue Impulse zu erhalten und eigene Ideen einzubringen.
Besonders thematisiert werden die drei Handlungsfelder aus dem Orientierungsrahmen, die auch in der Fremdeinschätzung gespiegelt werden: Schulentwicklung, Unterrichtsgestaltung und Lernprozessbegleitung.
👉 Zur Anmeldung: Vernetzungsanlass Peer-to-Peer vom 24. September 2025 neues Fenster.
Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens Dienstag, 16. September 2025, vorzunehmen.
Das AVS macht keine Vorgaben zur Nutzung von KI in der Schule, empfiehlt aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema und einen bewussten Einsatz im Unterricht. Mit einer Webseite bietet das AVS den St.Galler Schulen einen Orientierungsrahmen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steht es jeder Schule offen, Nützliches wie Instrumente und Methoden von KI in den Unterricht zu integrieren.
Die Inhalte der Webseite sollen dabei unterstützen, sich proaktiv mit dem Feld der KI auseinanderzusetzen und in der Schule eine niederschwellige, lustvolle und doch reflektierte Nutzung zu etablieren. Die vorgeschlagenen Arbeitsinstrumente und Leitgedanken können als mögliche Hilfestellung dienen.
Das kantonale Weiterbildungsprogramm für das Jahr 2025 beinhaltet diverse Kurse, welche der Schulführung und den Lehrpersonen eine Weiterentwicklung im Bereich der «Schulkultur», des «Unterrichts» und der «Infrastruktur» gemäss LUP-DT ermöglichen. Die Kurse bieten die Chance für eine fachspezifische Auseinandersetzung mit dem Thema Digitalisierung auf individueller und schulinterner Ebene. Untenstehend finden Sie eine Zusammenstellung der Kurse, die im Zusammenhang mit LUP-DT für Sie spannend sein könnten.
(Diese Kurshinweise stellen eine Ergänzung zur obligatorischen Weiterbildungsplattform aprendo neues Fenster der PHSG dar, welche in den Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen im Rahmen der IT-Bildungsoffensive neues Fenster ihren Niederschlag finden.)
Berichterstattung
Neben einer Prozessbegleitung hat das AVS den Auftrag, dem Bildungsrat in festgelegten Abständen Bericht zu erstatten. Dafür wurden vier Meilensteine bis im 2028 festgelegt. Der «Selbsteinschätzungsraster LUP-DT neues Fenster» definiert die Zielerwartungen des Bildungsrates. Dieses Instrument dient der Schule als Planungsgrundlage für den schulinternen Entwicklungsprozess in den vier definierten Teilzielen.
Auf dem Weg zu einer Schule mit einer «Kultur der Digitalität» (vgl. Planungs_und_Informationsleitfaden_LUP-DT neues Fenster). wurde von jedem Schulträger mittels Onlineumfrage bis Januar 2023 eine Standortbestimmung eingefordert. Es ging dabei nicht um eine Rechenschaftslegung, sondern vielmehr darum, Einblick zu erhalten, wo die einzelnen Schulen in ihrem Prozess stehen. Aufgrund dieser Standortbestimmung konnte das AVS die Prozessbegleitung gezielter planen.
Die Schulen füllten analog der Standortbestimmung 2022 eine Onlinebefragung / einen Zwischenbericht bis Ende 2024 aus.
Dadurch erhält die Schule eine Orientierungshilfe in ihrem lokalen Umsetzungsprozess. Der Bildungsrat erhält aufgrund dieser Rechenschaftslegung die Möglichkeit, die Prozessplanung für die zweite Phase (2025–2028) anzupassen.
In Schulen mit mehreren Schuleinheiten wurde die Rechenschaftslegung pro Schuleinheit eingereicht. Der Schulträger erhielt eine Zusammenstellung der Befragungsergebnisse seiner einzelnen Schuleinheiten sowie die anonymisierte Zusammenfassung der Zwischenberichte.
Diese vom Amt für Volksschule erstellte Zusammenfassung der Zwischenberichte wurde vom Bildungsrat am 19. März 2025 zur Kenntnis genommen und freigegeben. Sie steht hier als Download neues Fenster zur Verfügung.
Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 23. September 2024 den Projektauftrag für die verpflichtende Fremdeinschätzung LUP-DT verabschiedet. Die Fremdeinschätzung ist ein Element der Prozessbegleitung und steht in direktem Zusammenhang mit den vor- und nachgelagerten Selbsteinschätzungen der Schulen.
Mit der Fremdeinschätzung erhalten die Schulen eine Spiegelung ihres Selbstbildes durch eine externe Einschätzungsperson. Sie bietet in den Teilbereichen Unterricht und Schulkultur die Möglichkeit, den schuleigenen Entwicklungsprozess zu reflektieren und gezielt an einem selbst gewählten Fokus zu arbeiten.
Alle Schulen der Volksschule führen die Fremdeinschätzung zwischen Herbst 2025 und Ende 2028 durch. Sie wird durch das Amt für Volksschule finanziert und steht den Sonderschulen, die Ende 2024 einen Zwischenbericht eingereicht haben, ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Fremdeinschätzung muss sich die Schuleinheit mindestens auf der Stufe drei gemäss Selbsteinschätzungsraster neues Fenster befinden.
Hier geht es direkt zur Webseite und dem Erklärvideo der Fremdeinschätzung LUP-DT:
Die Schulführung und PICTS wurden im AVS-Online vom 20. August 2025 ausführlich über Inhalt und Umsetzung informiert. Die Webseite der Fremdeinschätzung LUP-DT enthält sämtliche Informationen zum gesamten Ablauf und eine detailliert Erklärung der einzelnen Elementen. Ein kurzer Erklärvideo (6’) gibt einen Überblick zu Inhalt und Nutzen der Fremdeinschätzung für die Schule.
Die Personen der Schulführung geben im Herbst 2025 die Schuleinheiten sowie die Zeitfenster zur Durchführung der Fremdeinschätzung (Slot) zwischen Januar 2026 und Dezember 2028 beim AVS ein. Die Slotzuteilung wird im Dezember 2025 schriftlich mitgeteilt.
Durchführung der Fremdeinschätzung
Die Schulen erhalten durch die Fremdeinschätzung eine allgemeine Einschätzung in den Teilbereichen Schulkultur und Unterricht und Entwicklungshinweise zur Planung nachfolgender Schritte im Bereich der digitalen Transformation.
Die Fremdeinschätzung wird von acht unabhängigen Einschätzungspersonen durchgeführt, die Expertisen aus den Bereichen Schul- und Unterrichtsentwicklung, Schulevaluation, Qualitäts- und Projektmanagement sowie Führungs- und Organisationsberatung mitbringen.
Der zeitliche Aufwand für eine Schulleitung oder die Leitungsrolle des Prozesses bewegt sich zwischen 10 bis 12 Stunden. Je nach Umfang der Mitwirkung beläuft sich der zeitliche Aufwand der Lehrpersonen auf eine bis maximal zehn Stunden. Die Schulleitung kann die Einsätze an die 42 Stunden der schulinternen Weiterbildung im Rahmen der Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen der IT-Bildungsoffensive anrechnen.
Die Rechenschaftslegung und somit der Schlussbericht der Schulen ist auf Ende 2028 terminiert, der Bildungsrat nimmt im Frühling 2029 die Schlussberichte zur Kenntnis.
Der Gesamtbericht, der durch das AVS zuhanden des Bildungsrates 2029 erstellt wird, wird sich aus den Ergebnissen der Schlussberichte der Schulen 2028 und den Fremdeinschätzungen, welche in der zweiten Prozessphase vorgesehen sind, zusammensetzen.