Wir unterstützen Sie mit Informationen und Merkblättern rund um die Thematik «Lohn der Volksschul-Lehrpersonen».
Informationen zu den Löhnen der Volksschul-Lehrpersonen 2025
Die Regierung hat an der Sitzung vom 10. Dezember 2024 beschlossen, den Volksschul-Lehrpersonen ab 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0.6 Prozent zu gewähren.
Informationen zu den Löhnen
Lohntabelle
Lohneinstufung
Für die Lohneinstufung ist der Schulträger zuständig. Seitens des Kantons wird keine Einstufung gemacht. Gerne geben wir ihnen die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Arbeitsjahre bekannt:
Art. 26 der Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) lautet:
Je Kalenderjahr ist anrechenbar:
a) als ganzes Arbeitsjahr: Arbeitszeit als Lehrperson ab 700 Stunden (ein Pensum von 100 % entspricht 1'906 Stunden).
b) als halbes Arbeitsjahr:
1. andere hauptberufliche Tätigkeit ab 6 Monaten;
2. Kindererziehung in der Familie ab 6 Monaten.
Andere hauptberufliche Tätigkeit oder Kindererziehung in der Familie ist für Kindergarten-, Primarunterricht ab dem vollendeten 22. sowie für Oberstufen- und Kleinklassenunterricht ab dem vollendeten 24. Altersjahr anrechenbar.
Falls Sie eine Vorberechnung wünschen, können Sie die Arbeitsjahrberechnung selbst ausfüllen.
Lohnanpassung für nicht ausgebildete Lehrpersonen
Als eine Massnahme gegen den Lehrpersonenmangel verringert die Regierung mit einer Verordnungsänderung die Differenz beim Lohn zwischen Lehrpersonen mit und Lehrpersonen ohne anerkanntem Lehrdiplom. Ab dem Schuljahr 2023/24 erhalten nicht ausgebildete Lehrpersonen 85 % (bisher 75 %) des regulären Lohns (Art. 21 der Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen).
Hilfsmittel
Der SGV (Verband St.Galler Schulträger) stellt auf seiner Webseite elektronische Hilfsmittel (Excel-Tools) zur Verfügung, welche die Schulverwaltungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Noch offene Fragen?
Irène Schmid
juristische Mitarbeiterin
Aufsicht und Schulqualität
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen
Cornelia Lutz
juristische Mitarbeiterin