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Wir unterstützen Sie mit Informationen und Merkblättern rund um die Thematik «Lohn der Volksschul-Lehrpersonen».

Informationen zu den Löhnen der Volksschul-Lehrpersonen 2025

Die Regierung hat an der Sitzung vom 10. Dezember 2024 beschlossen, den Volksschul-Lehrpersonen ab 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0.6 Prozent zu gewähren.

Lohneinstufung

Für die Lohneinstufung ist der Schulträger zuständig. Seitens des Kantons wird keine Einstufung gemacht. Gerne geben wir ihnen die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Arbeitsjahre bekannt:

Art. 26 der Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) lautet: 

Je Kalenderjahr ist anrechenbar:
a) als ganzes Arbeitsjahr: Arbeitszeit als Lehrperson ab 700 Stunden (ein Pensum von 100 % entspricht 1'906 Stunden).
b) als halbes Arbeitsjahr:
 1. andere hauptberufliche Tätigkeit ab 6 Monaten;
 2. Kindererziehung in der Familie ab 6 Monaten.

Andere hauptberufliche Tätigkeit oder Kindererziehung in der Familie ist für Kindergarten-, Primarunterricht ab dem vollendeten 22. sowie für Oberstufen- und Kleinklassenunterricht ab dem vollendeten 24. Altersjahr anrechenbar.

Falls Sie eine Vorberechnung wünschen, können Sie die Arbeitsjahrberechnung selbst ausfüllen.

Hilfsmittel

Der SGV (Verband St.Galler Schulträger) stellt auf seiner Webseite elektronische Hilfsmittel (Excel-Tools) zur Verfügung, welche die Schulverwaltungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Noch offene Fragen?

Irène Schmid

Irène Schmid

juristische Mitarbeiterin

Aufsicht und Schulqualität

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen

Cornelia Lutz

juristische Mitarbeiterin

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen